Frühlingsbeginn beendet Baum- und Heckenschnitt
Pünktlich zum meteorologischen Frühlingsbeginn am 1. März endet auch die sogenannte „Fällsaison“. Der Fällverbotszeitraum ist im Bundesnaturschutzgesetz klar geregelt und definiert, dass jeweils zwischen dem 1. März und 30. September keine Bäume gefällt oder Sträucher und Hecken gerodet werden dürfen.