Amt für Soziales bittet um Unterstützung bei der privatrechtlichen Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine
Geflüchtete Personen aus der Ukraine können nach einer Mitteilung des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ab sofort nach vollzogenem Rechtskreiswechsel eigene Verträge für eine Wohnung beziehungsweise Unterkunft unterzeichnen. Damit wird nunmehr eine weitere Möglichkeit der Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge eröffnet.