Amtsblatt Nr. 1 vom 19.01.2022
Nächtliches Alkoholverbot in der Meienbergstraße. Stadt geht gegen Exzesse der dortigen Partyszene vor – Beobachtung bis Jahresende ist geplant
Nächtliches Alkoholverbot in der Meienbergstraße. Stadt geht gegen Exzesse der dortigen Partyszene vor – Beobachtung bis Jahresende ist geplant
Die Landeshauptstadt Erfurt ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Sie führt die Entsorgung in ihrem Gebiet auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und nach Maßgabe dieser Satzung als öffentliche Einrichtung durch. Im Rahmen der ihr obliegenden Aufgaben fördert sie die nachhaltige Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft zur Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes.