Amtsblatt Nr. 24 vom 27.12.2019
Gedanken zum Jahreswechsel von Oberbürgermeister Andreas Bausewein, Rückschau und Ausblick
Gedanken zum Jahreswechsel von Oberbürgermeister Andreas Bausewein, Rückschau und Ausblick
Auf der Grundlage des § 100 Absatz 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBI. 1 Seite 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I Seite 2254), in Verbindung mit § 33 WHG erlässt die untere Wasserbehörde der Landeshauptstadt Erfurt folgende Allgemeinverfügung.
Auf der Grundlage des § 100 Abs. 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBI. 1 S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2254), in Verbindung mit § 33 WHG erlässt die untere Wasserbehörde der Landeshauptstadt Erfurt ab 26.07.2019 folgende Allgemeinverfügung.
Entlang der Gera entsteht ein rund 4,5 Kilometer langes grünes Band, das sich von der Innenstadt bis nach Gispersleben erstreckt. Bisher verhinderten Brachflächen die Durchgängigkeit. Nun wachsen dort Auenwälder und Grünflächen zu Thüringens größtem Landschaftspark zusammen. Alle Erfurter, vor allem die 60.000 Einwohner im Norden, profitieren davon. Neue Grünanlagen entstehen, bestehende erhalten ein neues Gesicht. Der 60 Hektar große Park bietet ruhige und erholsame Ecken zum Entspannen und zahlreiche Spiel- und Sportplätze für Freizeitaktivitäten aller Art. An vielen Stellen wird der Fluss direkt erlebbar. Über den durchgängigen Gera-Radweg lassen sich Ziele wie die Flussschleife in Gispersleben oder das neue Gera-Ufer Teichmannshof erkunden. Erfurts Norden wird attraktiver als je zuvor. Diese nachhaltige Stadtentwicklung wird durch die Bundesgartenschau 2021 ermöglicht. Durch sie kommen Fördermittel in die Stadt, die diese immense Beschleunigung der aktiven Umgestaltung des Nordens ermöglichen. Natürlich wird dabei auf den Naturschutz, den Hochwasserschutz, den Denkmalschutz und auch die Barrierefreiheit geachtet.
Technisches Rathaus nimmt Gestalt an. Ämter unter einem Dach vereint und gut erreichbar. Vier Ämter haben ihre Arbeit in Warsbergstraße bereits aufgenommen.
Aufgrund der §§ 29,44 und 45 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zurzeit gültigen Fassung wird für die den Bereich der Multifunktionsarena angrenzenden Wohngebiete folgendes verfügt:
Im Bedarfsplan Tageseinrichtungen für Kinder/Tagespflege werden die Einrichtungen und Betreuungsplätze in der Landeshauptstadt Erfurt für den Zeitraum 1. August 2019 bis 31.Juli 2020 ausgewiesen, die zur Erfüllung des Anspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt nach §2 ThürKitaG (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz) erforderlich sind. Der Bedarfsplan wurde am 22.05.2019 vom Stadtrat beschlossen (Drucksache: 0676/19)
Baumaßnahmen bis zur Buga 2021: Neue Brücke für Viti und Kiliani – Überquerung in der Geraaue ist eins von 16 Projekten im Norden
Um Betreuungsplätze bedarfsgerecht bereitstellen zu können, ist zusätzlich zur bisher ein -bis zweijährigen Bedarfsplanung eine mittelfristige Betrachtung der Bedarfsentwicklungen erforderlich. In der mittelfristigen Bedarfsermittlung werden für den Zeitraum bis 2025 anhand von soziodemografischen Daten und städtebaulichen Maßnahmen Bedarfe dargestellt und konkrete erforderliche Maßnahmen festgelegt. Das Planungsdokument wurde am 19.12.2018 vom Stadtrat beschlossen (Beschluss Nr.: 2516/18)