Amtsblatt Nr. 3 vom 12.02.2021
Dauerleihgabe der Sparkassenstiftung: „Fading Berolina“ für städtische Kunstsammlung
Dauerleihgabe der Sparkassenstiftung: „Fading Berolina“ für städtische Kunstsammlung
Wieder Schulbetrieb in sanierter Johannesschule. Vandalismus auf dem Schulhof ist ein Problem
Ausländerbeirat und Stadtverwaltung setzen Statement: „Eine Welt – Erfurt für alle!“ – PR-Aktion gegen Diskriminierung und Rassismus
OB appelliert: „Vermietet nicht an Neonazis!“ – Stelle eines „Demokratie-Koordinators“ soll geschaffen werden
Anti-Kippen-Kampagne am Wenigemarkt gestartet. Zigarettenstummel gehören in den Restmüll, nicht auf die Straße
Werkausschuss gibt grünes Licht für die Sanierung: „Kartoffelhalle“ soll modernes Eissportzentrum werden
Für die Benutzung der von der Landeshauptstadt Erfurt verwalteten Friedhöfe und ihrer Einrichtungen, für die Benutzung des städtischen Krematoriums und der damit verbundenen Leistungen im Rahmen der Friedhofssatzung werden Benutzungsgebühren, Bestattungsgebühren und Verwaltungsgebühren nach Maßgabe dieser Gebührensatzung erhoben. Regelungen für die Benutzung des Friedhofs enthält die Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Erfurt.