Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Landeshauptstadt Erfurt (Obdachlosenunterkunftssatzung)
Die Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Landeshauptstadt Erfurt, regelt die vorübergehende Unterbringung obdachloser Menschen, die sich in einer außergewöhnlichen Wohnungsnotlage befinden und erkennbar nicht fähig sind, sich selbst eine geeignete Unterkunft zu beschaffen bzw. zu erhalten.