Gestattungsvertrag/grundbuchseitige Sicherung durch Dienstbarkeit

Information zu der Leistung

Prüfung von Anträgen auf dauerhafte Benutzung/Inanspruchnahme städtischer Grundstücke durch Dritte (Leitungsrechte, Wegerechte, Überbauungen etc.);
Abschluss von Gestattungsverträgen / Vereinbarungen, dauerhafte Sicherung der Rechte auf städtischen Grundstücken im Grundbuch durch Eintragung einer Dienstbarkeit. Bei öffentlich gewidmeten Flächen ist das Tiefbau- und Verkehrsamt zuständig.

Benötigte Unterlagen

Formloser Antrag mit den Angaben zum Antragsteller, Ansprechpartner, Lagebezeichnung (Straße/ Hausnummer bzw. Beschreibung der Örtlichkeit), Gemarkung, Flur, Flurstück,   Lageplan mit Kennzeichnung der betroffenen Fläche der Inanspruchnahme (Auszug aus der Stadtgrundkarte mit Katasterangaben) oder Leitungsplan etc.

Kosten

keine

Weiterführende Informationen

Benutzung/Inanspruchnahme fiskalischer Grundstücke der Stadt Erfurt durch Dritte (Zuwegung, Zufahrt, Überbauung), insbesondere für Versorgungsunternehmen (Leitungen, Kabel, bauliche Anlagen etc.) bzw. die Benutzung privater Grundstücke durch städtische Unternehmen (Kanäle, Rohrleitungen etc.). Die Prüfung erfolgt auf Antrag.

Hinweis:

Auszüge aus der Stadtgrundkarte mit Katasterangaben sowie
Eigentümerinformationen aus dem Automatischen Liegenschaftsbuch
sind erhältlich im

Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Kartenstelle
Warsbergstraße 1
99092 Erfurt
Tel. 0361 655-3490
FAX 0361 655-6707
e-Mail: kartenstelle.geoinformation@erfurt.de

Ansprechpartner

Frau Brückner-Schön
Sachgebietsleiterin Bestandsverwaltung
workTel. +49 361 655-2754+49 361 655-2754faxFax +49 361 655-2759

Zuständige Stelle