Kurzzeitvermietung

Information zu der Leistung

Kurzzeitvermietung - zeitweilige Vermietung von Räumlichkeiten in städtisch verwalteten Objekten (außer Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern in den Ortschaften - hier ist der Beauftragte für Ortsteile und Ehrenamt zuständig)

Benötigte Unterlagen

  • formloser Antrag mit den Angaben zum Objekt , Nutzungszweck, Nutzungsdauer
  • Angaben zum Antragsteller (Name, Anschrift, Telefonnummer)
  • bei gewünschten Nutzungen von Räumlichkeiten oder Freiflächen des Petersberges ist das unten aufgeführte Formular auszufüllen

Kosten

keine

Ansprechpartner

Frau Langner
Sachbearbeiterin Mieten/Pachten
workTel. +49 361 655-2788+49 361 655-2788faxFax +49 361 655-2759

Zuständige Stelle