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Bewerbungsfrist: 28. Mai 2025
Im Amt für Soziales suchen wir Sie zum frühestmöglichen Termin als:
Die Stadtverwaltung Erfurt bietet sichere und wirtschaftsunabhängige Arbeitsplätze mit umfassenden tariflichen bzw. beamten- und besoldungsrechtlichen Leistungen, regelmäßigen Tariferhöhungen und bedarfsgerechten fachlichen und persönlichen Weiterbildungsmöglichkeiten. Ein flexibles Arbeitszeitmodell mit Gleitzeitregelungen und der Möglichkeit des Freizeitausgleiches sowie gesundheitsfördernde und -erhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements ermöglichen eine gute Work-Life-Balance. Das Amt für Soziales der Landeshauptstadt Erfurt hat einen umfangreichen gesetzlichen Auftrag, welcher sich von existenzsichernder Leistungsgewährung bis zu vielfältigen Beratungs- und Unterstützungsleistungen erstreckt. Unser Anspruch ist es digital, modern, personen- sowie dienstleistungsorientiert Sozialdienstleistungen zu erbringen. Wir laden Sie herzlich ein, sich in diese Prozesse einzubringen. Wir suchen engagierte, begeisterungsfähige Kolleginnen und Kollegen, welche die vielfältigen Aufgaben im Amt für Soziales aktiv mitgestalten möchten. Nutzen Sie Ihre Chance und bewerben Sie sich jetzt!
Das Aufgabengebiet umfasst die Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen der Blindenhilfe, des Sinnesbehindertengeldes für blinde, gehörlose und taubblinde Menschen, auf Leistungen der Hilfen zur Gesundheit und Anträgen auf Übernahme von Bestattungskosten. Hierbei beraten Sie die Bürger, nehmen die Anträge entgegen und prüfen diese hinsichtlich der formellen und materiellen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen. Sie führen Amtsermittlungen durch, erstellen die Bewilligungsbescheide und sind für die Zahlbarmachung der gewährten Leistungen verantwortlich. Im Rahmen dieser Tätigkeit prüfen sie u.a. die Kostenerstattungen der Krankenkassen für die nicht versicherungspflichtigen Hilfeempfänger. Ferner bearbeiten Sie Widersprüche hinsichtlich der Zulässigkeit und Begründetheit und erstellen Statistiken für Ihren Aufgabenbereich.
Die erforderlichen Zeugnisse/Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Sollten die erforderlichen Nachweise nicht beiliegen, führt dies zu einem Ausschluss aus dem Bewerberverfahren. Auch interne Bewerber werden aufgefordert, die erforderlichen Nachweise der Bewerbung beizufügen.
Bei dem o.g. Dienstposten handelt es sich um einen Beförderungsdienstposten auf den – nach Feststellung der Bewährung nach § 36 Thüringer Laufbahngesetz – ohne weitere Auswahlentscheidung eine Beförderung in das Amt eines Stadtoberinspektors/ einer Stadtoberinspektorin (BesGr. A 10 BesO des ThürBesG) möglich ist. Beamtinnen und Beamte statusgleicher Ämter können sich ebenfalls auf den o.g. Dienstposten bewerben.
Bei fachlich-inhaltlichen Fragen zur Stelle wenden Sie sich an: Frau Troyke, Tel. 0361 655 6330
Ihre Ansprechpartnerin im Personal- und Organisationsamt ist: Frau Nitschke, Tel. 0361 655 2152