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Bewerbungsfrist: 10. Juni 2025
Im Amt für Soziales suchen wir Sie zum frühestmöglichen Termin als:
Die Stadtverwaltung Erfurt bietet sichere und wirtschaftsunabhängige Arbeitsplätze mit umfassenden tariflichen bzw. beamten- und besoldungsrechtlichen Leistungen, regelmäßigen Tariferhöhungen und bedarfsgerechten fachlichen und persönlichen Weiterbildungsmöglichkeiten. Ein flexibles Arbeitszeitmodell mit Gleitzeitregelungen und der Möglichkeit des Freizeitausgleiches sowie gesundheitsfördernde und -erhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements ermöglichen eine gute Work-Life-Balance.
Das Amt für Soziales der Landeshauptstadt Erfurt hat einen umfangreichen gesetzlichen Auftrag, welcher sich von existenzsichernder Leistungsgewährung bis zu vielfältigen Beratungs- und Unterstützungsleistungen erstreckt. Unser Anspruch ist es digital, modern, personen- sowie dienstleistungsorientiert Sozialdienstleistungen zu erbringen. Wir laden Sie herzlich ein, sich in diese Prozesse einzubringen. Wir suchen engagierte, begeisterungsfähige Kolleginnen und Kollegen, welche die vielfältigen Aufgaben im Amt für Soziales aktiv mitgestalten möchten. Nutzen Sie Ihre Chance und bewerben Sie sich jetzt!
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit entsprechender Anwendung des Neunten und Zwölften Sozialgesetzbuches als ganzheitliche Fallbearbeitung. Hierbei beraten Sie u.a. Personen zu etwaigen Leistungsansprüchen nach dem AsylbLG, nehmen die Anträge entgegen, prüfen diese auf formelle und materielle Rechtmäßigkeit und erstellen die Leistungsbescheide einschließlich der Zahlbarmachung der gewährten Leistungen. Zudem gehört die Bearbeitung von Widersprüchen und die allgemeine Beratung von Hilfeempfängern und anderen Hilfesuchenden zu Ihren Aufgaben. Ferner leisten Sie Hilfestellung bei der Beschaffung von Arbeitsgelegenheiten, unterstützen bei Behördengängen, arbeiten mit den Erstaufnahmeeinrichtungen zusammen und koordinieren die Belegung der Unterkünfte.
Die erforderlichen Zeugnisse/Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Sollten die erforderlichen Nachweise nicht beiliegen, führt dies zu einem Ausschluss aus dem Bewerberverfahren. Auch interne Bewerber werden aufgefordert, die erforderlichen Nachweise der Bewerbung beizufügen.
Bei dem o.g. Dienstposten handelt es sich um einen Beförderungsdienstposten auf den – nach Feststellung der Bewährung nach § 36 Thüringer Laufbahngesetz – ohne weitere Auswahlentscheidung eine Beförderung in das Amt eines Stadtoberinspektors / einer Stadtoberinspektorin (BesGr. A 10 BesO des ThürBesG) möglich ist. Beamtinnen und Beamte statusgleicher Ämter können sich ebenfalls auf den o.g. Dienstposten bewerben.
Bei fachlich-inhaltlichen Fragen zur Stelle wenden Sie sich an: Herrn Schmidt, Tel. 0361 655-6202
Ihre Ansprechpartnerin im Personal- und Organisationsamt ist: Frau Nitschke, Tel. 0361 655-2152