24-10024: Rechtliche Betreuung als gesetzliche Vertretung im Ehrenamt

Informationen

Das  Amtsgericht kann bei Volljährigen eine Betreuung einrichten, wenn „…eine psychische Krankheit oder eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung..“ vorliegt und die Betroffenen ihre Angelegenheiten nicht ganz oder teilweise besorgen können.  BetreuerInnen handeln verbindlich als gesetzliche VertreterInnen im Rahmen von vom Betreuungsgericht bestimmten Aufgabenkreisen wie z.B. Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten oder Behördenangelegenheit. Die rechtliche Betreuung ist grundsätzlich als Ehrenamt angelegt. Der Gesetzgeber hat hier der ehrenamtlichen Betreuung bewusst den Vorrang vor einer hauptamtlichen gegeben. Dieses Ehrenamt bedeutet eine verantwortungsvolle Aufgabe, bei der man die Angelegenheiten regelt, die man normalerweise als Teil des Lebensalltags für sich besorgt. Man unterstützt den zu Betreuenden durch rechtliches Handeln und indem man seine Selbstsorge stellvertretend wahrnimmt. Frau Birgit Kompe ist Leiterin des Betreuungsvereins Lebenskraft e.V. Erfurt.

Kursort

Volkshochschule
Schottenstraße 7
99084 Erfurt

Dozent

Frau Birgit Kompe

Termine

16.10.2024
17:00 - 18:30 Uhr
TagDatumZeitDozentOrt
Mittwoch16.10.202417:00 - 18:30 UhrFrau Birgit KompeVolkshochschule, 1. Etage, Raum 13

Dauer

2,00 Unterrichtsstunden