24-10520: Vorsorgevollmacht als Instrument der rechtlichen Vertretung

Informationen

Wir alle können durch Krankheit, Unfall oder altersbedingt in Situationen kommen, in denen wir unsere Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können. Die Vorsorgevollmacht ist für alle Menschen ab dem 18. Lebensjahr von Bedeutung, falls durch Krankheit, Unfall oder ähnliches eine Geschäftsunfähigkeit entsteht. Damit bestimmt jeder im Vorfeld, welche Person des Vertrauens alles regeln soll. Andernfalls ist es notwendig, einen rechtlichen Betreuer vom Gericht zu bestellen. Frau Birgit Kompe ist Leiterin des Betreuungsvereins Lebenskraft e.V. Erfurt.

Kursort

Volkshochschule
Schottenstraße 7
99084 Erfurt

Dozent

Frau Birgit Kompe

Termine

13.11.2024
17:00 - 18:30 Uhr
TagDatumZeitDozentOrt
Mittwoch13.11.202417:00 - 18:30 UhrFrau Birgit KompeVolkshochschule, 1. Etage, Raum 15

Dauer

2,00 Unterrichtsstunden