Lärmaktionsplanung – Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie
Lärmaktionsplan Stufe 4 – Veröffentlichung der Lärmkartierung
Die Umgebungslärmrichtlinie, die durch die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§§ 47 a-f BImSchG) in deutsches Recht umgesetzt wurde, umfasst die Ermittlung von Straßenverkehrslärm anhand von Lärmkarten sowie die Aufstellung von Lärmaktionsplänen unter Mitwirkung der Öffentlichkeit. Die Lärmkarten und Lärmaktionspläne sind alle 5 Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben. Für die 4. Stufe wurde ein Jahr zusätzlich gewährt.
Nach der Veröffentlichung des Lärmaktionsplanes der 3. Stufe im Oktober 2020 wird der Lärmaktionsplan der 4. Stufe 2023/2024 fortgeschrieben. Dafür wurden vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) erneut Daten für die Erstellung der Lärmkarten für alle Straßen mit mehr als 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr (ca. 8.000 Fahrzeuge täglich) aufbereitet und am 01.12.2022 an die Stadt Erfurt übermittelt.
Die „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm”, kurz Umgebungslärmrichtlinie, hat zum Ziel die schädlichen Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, vorzubeugen oder zu mindern. Hiermit wurde der erste Schritt zu einer umfassenden rechtlichen Regelung der Geräuschimmissionen in der Umwelt getan.
Mit dem „Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ vom 24.06.2005, BGB1.I S. 1794, wurde die Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht eingeführt und ist somit in §§ 47 a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) verankert. Die vorgegebenen einheitlichen europäischen Standards zur Lärmkartierung sind in der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) geregelt.
In Thüringen ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) für die Berechnung der Verkehrsdaten auf Grundlage der von der Stadtverwaltung Erfurt übermittelten Verkehrszählung zuständig.
Die Stadtverwaltung Erfurt übernimmt die Erstellung der Lärmkarten und die Lärmaktionsplanung.
Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr
Lärmwerte in den Lärmkarten:
LDEN – Tag-Abend-Nacht-Lärmindex (Zeitbereich: 24 Stunden)
LNight – Nacht-Lärmindex (Zeitbereich: 8 Stunden, von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr)
Allgemeine Informationen
Die Daten für die Erstellung der Lärmkarten für alle Straßen mit mehr als 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr (ca. 8.000 Fahrzeuge täglich) wurden vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz aufbereitet und am 01.12.2022 an die Stadt Erfurt übermittelt.
In den Lärmkarten ist der Tag-Abend-Nacht-Lärmindex (LDEN), der über 24 Stunden gemittelt wird sowie der Nacht-Lärmindex (LNight), welcher für den Zeitraum von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr berechnet wird, dargestellt. Die Pegel sind Jahresmittelwerte und wurden mit einer europaweit harmonisierten Berechnungsmethode ermittelt.
Die Pegel sind in 5 dB(A)-Schritte eingeteilt und auf den Karten gemäß DIN 45682 „Akustik - Thematische Karten im Bereich des Schallimmissionsschutzes“ farbig dargestellt.
Ergänzend zu den Lärmkarten sind die 61 untersuchten Straßen bzw. 124 Straßenabschnitte – samt der ermittelten Werte der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) und der prozentualen Lkw-Anteile – veröffentlicht.
Zur Information sind 17 weitere gezählte Straßen bzw. 21 Straßenabschnitte einsehbar, welche sich allerdings unterhalb der 8.000 Kfz/Tag befinden und somit nicht Teil des Lärmaktionsplanes sein werden.
Abschließend sind die vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz übermittelte Lärmstatistik für Erfurt sowie die bereits umgesetzten Maßnahmen des Lärmaktionsplanes der 3. Stufe einsehbar.
Lärmstatistik der Landeshauptstadt Erfurt im Rahmen der Lärmkartierung des Lärmaktionsplanes der Stufe 4
Pegelbereich in dB(A) | Belastete Einwohnerinnen und Einwohner |
---|---|
55 < LDEN <= 60 | 15.691 |
60 < LDEN <= 65 | 10.833 |
65 < LDEN <= 70 | 12.156 |
70 < LDEN <= 75 | 4.781 |
LDEN > 75 | 34 |
Tabelle 1: Anzahl der von Umgebungslärm (Straßenverkehrslärm) in ihren Wohnungen belasteten Menschen (gemäß VBEB)
Pegelbereich in dB(A) | Belastete Einwohnerinnen und Einwohner |
---|---|
50 < LNight <= 55 | 12.135 |
55 < LNight <= 60 | 11.588 |
60 < LNight <= 65 | 4.384 |
65 < LNight <= 70 | 36 |
LNight > 70 | 0 |
Tabelle 2: Anzahl der von Umgebungslärm (Straßenverkehrslärm) in ihren Wohnungen belasteten Menschen (gemäß VBEB)
Auslösewerte
LDEN = 65 dB(A)
LNight = 55 dB(A)
Die Auslösewerte dienen als Schwellenwert im Zusammenhang mit der Lärmkartierung bzw. der Lärmaktionsplanung. Für Gebäude, an denen mindestens einer der Auslösewerte überschritten wird, sind Lärmminderungsmaßnahmen im Rahmen des Lärmaktionsplanes zu untersuchen.
Auslösewert | Belastete Einwohnerinnen und Einwohner |
---|---|
LDEN = 65 dB(A) | 16.971 |
Auslösewert | Belastete Einwohnerinnen und Einwohner |
---|---|
LNight = 55 dB(A) | 16.008 |
Pegelbereich in dB(A) | Belastete Fläche in km2 | Belastete Wohnungen | Belastete Schulen |
---|---|---|---|
LDEN > 55 | 86,3416 | 20.709 | 19 |
LDEN > 65 | 22,7815 | 8.080 | 3 |
LDEN > 75 | 4,2578 | 16 | 0 |
Tabelle 3: Von Umgebungslärm belastete Flächen, Einwohnerinnen und Einwohner sowie geschätzte Zahl der Wohnungen und Schulen
Starker Belästigung | Starker Schlafstörung | Ischämischer Herzkrankheiten |
---|---|---|
8.225 | 1.873 | 17 |
Tabelle 4: geschätzte Zahl der Fälle starker Belästigung, starker Schlafstörungen sowie ischämischer Herzkrankheiten
Video zur Erklärung der Lärmkartierung Stufe 4
Entwurf des Lärmaktionsplanes zu den Hauptverkehrsstraßen – Stufe 3
Der Lärmaktionsplan – Stufe 3 – gibt Anregungen zur Bürgerbeteiligung bei der Umsetzung neuer Lärmminderungsmaßnahmen, gemäß § 47 (3) Bundesimmissionsschutzgesetz.
Hierzu wurden erstmalig auch Videoclips entwickelt, die nähere Informationen über die Verfahren und Ergebnisse bereit stellen. Die Videoclips bilden ein wichtiges Instrument im Rahmen der Bürgerbeteiligung, da eine Informationsveranstaltung während der Corona-Pandemie nicht erfolgen kann.
Videos zur Erklärung des Lärmaktionsplanes
Im Rahmen der Stufe 3 sind im Benehmen mit den jeweiligen Planungsträgern konkrete Maßnahmen in den Maßnahmenkatalog des Lärmaktionsplanes aufgenommen worden und teilweise bereits realisiert.
Ort | Maßnahme | Umsetzung |
---|---|---|
Stauffenbergallee – Fritz-Büchner-Straße bis Schlachthofstraße |
Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h |
August 2013 |
Bunsenstraße – Stotternheimer Straße bis Schwerborner Straße |
Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h (nachts) |
Juni 2014 |
Nordhäuser Straße – Warschauer Straße bis Straße der Nationen |
Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h |
Juni 2014 |
Dalbergsweg – Theaterstraße bis Juri-Gagarin-Ring |
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h |
August 2015 |
Walkmühlstraße – Melanchthonstraße bis Theaterstraße |
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h |
August 2015 |
Schillerstraße – Arnstädter Straße bis Löberwallgraben |
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h (nachts) |
Februar 2016 |
Kranichfelder Straße – Am Wiesenhügel bis Am Sibichen |
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h |
Januar 2017 |
Eugen-Richter-Straße – Friedrich-Engels-Straße bis Poeler Weg |
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h (nachts) |
April 2017 |
Liebknechtstraße – Leipziger Platz bis Schlachthofstraße |
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h (nachts) |
April 2017 |
Schlüterstraße – Moritzstraße bis Boyneburgufer |
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h (nachts) |
April 2017 |
Hannoversche Straße – Auffahrt Demminer Straße |
Lärmmindernde Straßenoberfläche stadteinwärts | August 2017 |
Clara-Zetkin-Straße – Holbeinstraße bis Häßlerstraße |
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h (nachts) |
Juli 2019 |
Clara-Zetkin-Straße – Weimarische Straße bis Holbeinstraße |
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h (nachts) |
Juli 2019 |
Am Schwemmbach – Robert-Schumann-Straße bis Käthe-Kollwitz-Straße |
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h (stadtauswärts) |
April 2022 |
Clara-Zetkin-Straße – Holbeinstraße bis Häßlerstraße |
Reduzierung Straßenquerschnitt auf 2 überbreite Fahrstreifen |
wird nicht weiterverfolgt, da der Umbau auf 2 Fahrstreifen vorgesehen ist |
Clara-Zetkin-Straße – Weimarische Straße bis Holbeinstraße |
Reduzierung Straßenquerschnitt auf 2 überbreite Fahrstreifen |
wird nicht weiterverfolgt, da der Umbau auf 2 Fahrstreifen vorgesehen ist |
Am Herrenberg – Am Urbicher Kreuz bis Rudolstädter Straße |
Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h |
keine Realisierung der Maßnahme |
Kranichfelder Straße – Blücherstraße bis Am Wiesenhügel |
Ersatz Betonplatten durch Asphalt | bisher nicht realisiert |
Häßlerstraße – Melchendorfer Straße bis Friedrich-Ebert-Straße |
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h |
Umsetzung erfolgt noch im Zuge des Lärmaktionsplanes der Stufe 3 |
Mittelhäuser Straße – Salinenstraße bis Riethstraße |
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h (nachts) |
Umsetzung erfolgt noch im Zuge des Lärmaktionsplanes der Stufe 3 |
Tschaikowskistraße – Am Stadtpark bis Windthorststraße |
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h |
Umsetzung erfolgt noch im Zuge des Lärmaktionsplanes der Stufe 3 |
Juri-Gagarin-Ring – Trommsdorffstraße bis Meyfartstraße |
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h (nachts) |
Umsetzung erfolgt noch im Zuge des Lärmaktionsplanes der Stufe 3 |
Leipziger Straße – Liebknechtstraße bis Altonaer Straße |
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h (nachts) |
Umsetzung erfolgt noch im Zuge des Lärmaktionsplanes der Stufe 3 |
Leipziger Straße – Altonaer Straße bis Bremer Straße |
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h (nachts) |
Umsetzung erfolgt noch im Zuge des Lärmaktionsplanes der Stufe 3 |
Leipziger Straße – Greifswalder Straße bis Am Alten Nordhäuser Bahnhof |
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h (nachts) |
Umsetzung erfolgt noch im Zuge des Lärmaktionsplanes der Stufe 3 |
Geschwindigkeitsreduzierungen - vor allem nachts - sind ebenso bedeutende Lärmminderungsmaßnahmen, die dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung dienen. Diese Maßnahmen bedürfen der Zustimmung der oberen Straßenverkehrsbehörde. Ein Teil der Maßnahmen wurde seitens des Thüringer Landesverwaltungsamtes abgelehnt. Betroffen sind davon die Lärmaktionspläne der Stufen 1 und 3, deren abgelehnte Maßnahmen in der untenstehenden Tabelle aufgeführt sind. Sollten sich Entscheidungsspielräume der Kommunen ändern, so ist die Einordnung der bisher nicht umgesetzten Maßnahmen erneut zu prüfen.
Ort | Maßnahme | Datum der Ablehnung |
---|---|---|
Heinrichstraße – Binderslebener Landstraße bis Gothaer Platz |
Geschwindigkeitsreduzierung auf 40 km/h |
15.03.2010 (LAP-Stufe 1) |
Stauffenbergallee – Schlachthofstraße bis Leipziger Straße |
Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h |
09.09.2010 (LAP-Stufe 1) |
Johannesstraße – Stauffenbergallee bis Juri-Gagarin-Ring |
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h (nur Lkw nachts) |
09.09.2010 (LAP-Stufe 1) |
Martin-Andersen-Nexö-Straße – Rankestraße bis Arnstädter Straße |
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h (nur Lkw nachts und stadteinwärts) |
09.09.2010 (LAP-Stufe 1) |
Paul-Schäfer-Straße – Hagansplatz bis Dieselstraße |
Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h |
09.09.2010 (LAP-Stufe 1) |
Arnstädter Straße – Schillerstraße bis Friedrich-List-Straße |
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h (nachts) |
09.09.2010 (LAP-Stufe 1) |
Arnstädter Straße – Martin-Andersen-Nexö-Straße bis Johann-Sebastian-Bach-Straße |
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h |
09.09.2010 (LAP-Stufe 1) |
Alfred-Hess-Straße – Straße des Friedens bis Steigerstraße |
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h (nachts) |
02.02.2023 (LAP-Stufe 3) |
Eugen-Richter-Straße – Fritz-Büchner-Straße bis Poehler Weg |
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h (nachts) |
02.02.2023 (LAP-Stufe 3) |
Johannesstraße – Juri-Gagarin-Ring bis Stauffenbergallee |
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h (nachts) |
02.02.2023 (LAP-Stufe 3) |
Juri-Gagarin-Ring – Dalbergsweg bis Löberstraße |
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h (nachts) |
02.02.2023 (LAP-Stufe 3) |
Käthe-Kollwitz-Straße – Am Schwemmbach bis Friedrich-Ebert-Straße |
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h (nachts) |
02.02.2023 (LAP-Stufe 3) |
Magdeburger Allee – Stauffenbergallee bis Wendenstraße |
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h (nachts) |
02.02.2023 (LAP-Stufe 3) |
Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr
Lärmwerte in den Lärmkarten
1. L Den – Tag-Abend-Nacht-Lärmindex, 24 Stunden
2. L Night – Nachtlärmindex, 8 Stunden, beginnend
ab 22 Uhr
Die Werte werden in 5 dB(A) Schritten in einer Höhe von 4 m über Grund ausgewiesen.
Im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes wurden alle Hauptverkehrsstraßen mit einer durchschnittlichen Verkehrsstärke (DTV) von mehr als 8.000 Kfz/Tag erfasst. Die Lärmkartierung umfasst 61 Straßen bzw. 123 Straßenabschnitte.
Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr
Lärmwerte in den Lärmkarten
1. L Den – Tag-Abend-Nacht-Lärmindex, 24 Stunden
2. L Night – Nachtlärmindex, 8 Stunden, beginnend ab 22 Uhr
Die Werte werden in 5 dB(A) Schritten in einer Höhe von 4 m über Grund ausgewiesen.
Im Rahmen der Lärmkartierung der 2. Stufe wurden alle Hauptverkehrsstraßen mit einer durchschnittlichen Verkehrsstärke (DTV) von mehr als 8.000 Kfz/Tag erfasst. Die Lärmkartierung umfasst 67 Straßen bzw. 123 Straßenabschnitte. Die vom Stadtrat festgelegten Auslösewerte von 70 dB(A) für L DEN und/oder von 60 dB(A) für L Night werden an 23 Straßen- bzw. 35 Straßenabschnitten überschritten.
Die Belastungssituation der Einwohner im Einwirkungsbereich der Hauptverkehrsstraßen der Stufe 2 geht aus der beigefügten Darstellung hervor.
Der Zeitbereich LNight umfasst etwa 41.500 Einwohner mit Geräuschwerten > 45 dB(A). In Bezug auf die gesamte Einwohnerzahl der Stadt entspricht dies 20,5 %. Von Lärmbelastungen oberhalb des Auslösewertes in Höhe von 60 dB(A) sind rund 3.800 Einwohner (1,9 %) betroffen.
Zur Bewertung der Lärmsituation und Betroffenheiten werden Lärmkennziffern (LKZ) verwendet, die Lärmbelastungen und betroffene Einwohner in einer Kennzahl zusammenführen. Die Lärmkennziffern berechnen sich aus der Höhe der Überschreitung des Auslösewertes multipliziert mit der gemeldeten Einwohneranzahl und werden für jedes Haus separat ermittelt.
Lärmkennziffer (Haus) = (Pegel – Auslösewert) * Einwohner
Die Summe aller hausbezogener Lärmkennziffern kennzeichnet die Belastungssituation des jeweiligen Straßenabschnittes.
Lärmkennziffer (Straße) = ∑ Lärmkennziffern (Häuser)
Für eine Einschätzung des Umfanges der Lärmbelastungen durch Straßenverkehrslärm im gesamten Stadtgebiet werden die Lärmkennziffern aller Straßenabschnitte addiert.
Die Stadt Erfurt befasst sich bereits seit Jahren mit der Problematik der Lärmminderung im Stadtgebiet. Eine der wichtigsten Maßnahmen zur flächendeckenden, innerstädtischen Lärmentlastung war die Fertigstellung des Erfurter Ringes Ende 2006. Auch die Umsetzung von Maßnahmen der Stufe 1 wie beispielsweise der Ersatz des Pflasters durch Asphalt in der Magdeburger Allee haben wesentlich zur Lärmminderung beigetragen. Ausgehend von der Situation vor Schließung des Erfurter Ringes im Jahr 2006 sind demnach die Lärmkennziffern LDEN / LNight um 79 % / 74 % zurückgegangen.
Für alle lärmkartierten Straßen der Stufe 1 konnte durchgängig ein Rückgang der Lärmkennziffern zu verzeichnet werden.
Eine weitere Zielstellung der Lärmaktionsplanung besteht nach § 47 d Abs. 2 BImSchG darin, ruhige Gebiete auszuweisen und diese gegen zunehmenden Lärm zu schützen. Bei der Auswahl von ruhigen Gebieten wurde auf geschützte, weitgehend Natur belassene, großflächig zusammenhängende Freiflächen abgestellt, die für die Erholung genutzt und gegenüber dem Umfeld als ruhig bzw. relativ ruhig empfunden werden. Die ausgewählten ruhigen und relativ ruhigen Gebiete sind in der Karte (siehe Abbildung) dargestellt, zusätzlich wird ein Download als PDF-Dokument angeboten.