Förderrichtlinien der Landeshauptstadt Erfurt für den Bereich der Jugendhilfe
Die Förderrichtlinien regeln die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen im Bereich der Jugendhilfe.
Die Förderrichtlinien regeln die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen im Bereich der Jugendhilfe.
Die Vergabe städtischer Liegenschaften unterliegt grundsätzlich den Regeln von Ausschreibung und Gebotsverfahren. Bei jedem Verkauf von Liegenschaften und Grundstücken kann der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt in einem Beschluss die Anwendung dieser Richtlinie festlegen, die ein Abweichen von diesem Grundsatz sowie die hieran zu knüpfenden Bedingungen ermöglicht. Nach Beschlussfassung ist die Verwaltung im Rahmen der folgenden Veräußerung an die nachstehenden Anforderungen gebunden. Durch die im Folgenden bezeichnete Verfahrensweise möchte die Landeshauptstadt Erfurt auch die Transparenz der Vergabeverfahren in den Fällen, in denen ein Konzept im Vordergrund stehen oder allein entscheidend sein soll, erhöhen und festschreiben.
Mit der Richtlinie soll insbesondere einkommensschwächeren Familien mit zwei oder mehr Kindern durch die Möglichkeit der Einräumung von Preisnachlässen beim Erwerb eines kommunalen Grundstücks oder einer kommunalen Immobilie eine reelle Chance zur Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum gegeben werden.