Satzung: 29.11.2002 00:00
Kategorie: Bau, Gebühren und Entgelte, Stadtrecht, Verkehr
Mit dem Beschluss des Bau- und Verkehrsausschusses BuV 041/02 wurde auf Grundlage der Satzung über die Erhebung der Straßenausbaubeiträge (SAB) für die o. g. Baumaßnahme ein Abschnitt zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen gebildet.
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Satzung: 29.11.2002 00:00
Kategorie: Bau, Gebühren und Entgelte, Stadtrecht, Verkehr
Mit dem Beschluss des Bau- und Verkehrsausschusses BuV 040/02 wurde auf Grundlage der Satzung über die Erhebung der Straßenausbaubeiträge (SAB) für die o. g. Baumaßnahme ein Abschnitt zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen gebildet.
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Satzung: 28.09.2002 00:00
Kategorie: Bau, Gebühren und Entgelte, Stadtrecht, Verkehr
Mit dem Beschluss des Bau- und Verkehrsausschusses BuV 028/02 wurde auf Grundlage der Satzung über die Erhebung der Straßenausbaubeiträge (SAB) für die o. g. Baumaßnahme ein Abschnitt zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen gebildet.
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Satzung: 01.01.2002 00:00
Kategorie: Bau, Gebühren und Entgelte, Grundlagen, Verkehr
Eine bürgerlich-rechtliche (privatrechtlichen) Nutzung von Gemeindestraßen und der in der Baulast der Landeshauptstadt Erfurt stehenden Ortsdurchfahrten von Bundesfern-, Landes- und Kreisstraßen bedarf eines schriftlichen Vertrages. Hierzu sind entsprechende Entgelte nach dieser Regelung zu entrichten.
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Satzung: 24.03.1993 10:59
Kategorie: Bau, Finanzen, Stadtplanung, Stadtrecht, Verkehr
Ist die Herstellung von Stellplätzen und Garagen sowie Abstellplätzen von Fahrrädern auf dem Baugrundstück oder in zumutbarer Entfernung nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich, so kann die untere Bauaufsichtsbehörde mit Einverständnis der Landeshauptstadt Erfurt gestatten, dass der Bauherr sich gegenüber der Landeshauptstadt Erfurt verpflichtet, einen Geldbetrag zu bezahlen. Das Verfahren über die Ablösung von der Stellplatzverpflichtung wird in der Satzung der Stadt Erfurt zur Ablösung von Stellplatzverpflichtungen geregelt.
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Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.