Asylangelegenheiten

Kontakt

Frau Trillhose
Teamleiterin
workTel. +49 361 655-7602+49 361 655-7602faxFax +49 361 655-7609
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Schillerstraße 40
99096 Erfurt

Aufgaben

Hinweis zu Chancen-Aufenthaltserlaubnis ab 02.01.2023

Auf Antrag wird Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate erteilt. Damit bekommen Sie die einmalige Chance, die notwendigen Voraussetzungen für einen dauerhaften Aufenthalt zu schaffen.
Dazu zählen insbesondere der Identitätsnachweis und die eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes.

Wer ist begünstigt?

Zu den Erteilungsvoraussetzungen für die Chancen-Aufenthaltserlaubnis zählen:

- der aktuelle Besitz oder Anspruch auf eine Duldung
- mindestens 5 Jahre ununterbrochener Aufenthalt im Bundesgebiet zum Stichtag 01.10.2022
  (für die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten/Lebenspartner und minderjährigen
   ledigen Kinder genügen kürzere Aufenthaltszeiten),
- Straffreiheit
  Folgende Strafen bleiben dabei außer Betracht:
              -  Geldstrafen von insgesamt bis zu 50 Tagessätzen
              -  Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen wegen Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz oder
                 dem Asylgesetz
              -  Verurteilungen nach dem Jugendstrafrecht, die nicht auf Jugendstrafe lauten,
- keine wiederholten vorsätzlich falschen Angaben oder Täuschungen über die Identität oder
  Staatsangehörigkeit, die eine Abschiebung aktuell hindern und
- das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung.

Wie können Sie den Antrag stellen?

- Eine Vorsprache in der Ausländerbehörde ist NUR mit vorheriger Terminvergabe per E-Mail 
  möglich. Hierzu senden Sie uns eine Terminanfrage per E-Mail an
  auslaenderbehoerde@erfurt.de.
- Übersenden Sie in der Mail dass Ihnen zuletzt von der Ausländerbehörde Erfurt ausgestellte
  aufenthaltsrechtliche Dokument mit.
- Sie leben mit Ehegatten/Lebenspartner und/oder minderjährigen ledigen Kindern zusammen
  in Erfurt? Dann stellen Sie bitte nur einen gemeinsamen Antrag.

Bitte beachten Sie:

Wenn Ihre Duldung durch eine andere Ausländerbehörde erteilt und mit der Auflage versehen wurde, den Wohnsitz im Bereich der anderen Ausländerbehörde zu nehmen, stellen Sie den Antrag bitte dort. Die Ausländerbehörde Erfurt kann die Aufenthaltserlaubnis in diesem Fall nicht erteilen.
 

 

Das Team Asylangelegenheiten bearbeitet alle völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Aufenthalte in Deutschland.

Das Team Asylangelegenheiten arbeitet ausschließlich mit einem Terminsystem innerhalb der genannten Sprechzeiten. Voraussetzung für die Bearbeitung aller asylrechtlichen Anliegen ist, dass Sie Ihren Wohnsitz in Erfurt haben.

Wichtige Hinweise

Bitte informieren Sie sich bei allgemeinen Fragen zu Ihrem Aufenthalt in Deutschland auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung (Ausländerbeschäftigung) benötigen Sie das von der Bundesagentur für Arbeit bereitgestellte Formular Erklärung zum Beschäftigtenverhältnis.

Eine Vorsprache in der Ausländerbehörde ist NUR mit vorheriger Terminvergabe per E-Mail möglich. Hierzu senden Sie uns eine Terminanfrage per E-Mail an auslaenderbehoerde@erfurt.de.

Mein Aufenthaltstitel wird vor dem gebuchten Termin ungültig - ist das ein Problem?

Ihr Aufenthaltstitel war am Tag der Buchung des Termins noch gültig? Dann wird der Aufenthaltstitel im Bundesgebiet bis zum gebuchten Termin als fortbestehend betrachtet. Dies gilt auch für die Nebenbestimmungen zu Ihrem Aufenthaltstitel. Das bedeutet, Sie können bis zum Termin weiter arbeiten oder studieren.

Wichtig: Voraussetzung ist, dass Sie zum gebuchten Termin im Amt vorsprechen.

Reisen ins Ausland sind jedoch nur innerhalb der Gültigkeit des Ihnen zuletzt erteilten Aufenthaltstitels möglich.



Sprech- und Öffnungszeiten

nur nach vorheriger Terminvergabe per E-Mail

Verkehrsmittel

Stadtbahn Linie 1, 6 Haltestelle Kaffeetrichter

Stadtbus Linie 60, 61 Haltestelle Kaffeetrichter