Bekämpfung der Geflügelpest – Festlegung von Schutzmaßregeln gemäß Geflügelpest-Verordnung
Die Stadtverwaltung Erfurt erlässt folgende tiergesundheitsrechtliche Allgemeinverfügungen.
Allgemeinverfügungen sind Verwaltungsakte, die sich nicht auf einen Einzelfall beziehen. Stattdessen richten sie sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten beziehungsweise bestimmbaren Personenkreis oder betreffen die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit.
Die Stadtverwaltung Erfurt erlässt folgende tiergesundheitsrechtliche Allgemeinverfügungen.
Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Erfurt. Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) (galt bis 7. Mai 2021)
Aufhebung der Allgemeinverfügung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Erfurt zur Bekämpfung der Geflügelpest vom 07.01.2021 in der Fassung vom 19.01.2021