Das neue Bevölkerungsschutzgesetz wurde verabschiedet
In einer Sondersitzung hat sich der Bundesrat am 18. November 2020 mit dem „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (Dritten Bevölkerungsschutzgesetz) befasst. Dieses sieht insbesondere die Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) um den § 28a vor. Das neue Infektionsschutzgesetz soll so eine bessere Rechtsgrundlage für die in der Corona-Krise getroffenen Infektionsschutzmaßnahmen bilden.