Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen zur Wahl als Schöffe
Schöffen sind ehrenamtliche Richter die gleichberechtigt neben den Berufsrichtern stehen. Sie entscheiden mit darüber, ob jemand wegen einer Straftat verurteilt oder freigesprochen wird. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich. Vielmehr sollen die ehrenamtlichen Richter ihre Lebens- und Berufserfahrung und ihre Menschenkenntnis in die Entscheidungen des Gerichtes einbringen. Der Einsatz erfolgt in der Strafgerichtsbarkeit am Amts- oder Landgericht als Schöffe im Erwachsenenstrafrecht oder als Jugendschöffe im Jugendstrafrecht.
Wer Interesse daran hat, eine Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter auszuüben muss am 01.01.2009 mindestens 25 Jahre und darf noch nicht 70 Jahre alt sein.
Die erforderlichen Unterlagen für eine Bewerbung als ehrenamtlicher Richter können in den Bürgerservicebüros der Stadtverwaltung Erfurt zu den üblichen Öffnungszeiten am: Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 18:00 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 08:30 bis 13:00 Uhr empfangen und abgegeben werden. Bewerbungen sind bis zum 14. März 2008 möglich.
Weitere Informationen, auch zu den Gründen die es nicht erlauben als ehrenamtlicher Richter tätig zu sein, finden Sie im Amtsblatt vom 18. Januar 2008 sowie im Internet unter http://www.erfurt.de/.
Telefonische Rückfragen sind unter der Rufnummer 0361 655-1497 für Schöffen und 0361 655-4702 für Jugendschöffen möglich.