Anzeigepflicht bei Nutzung von Hausbrunnen, Grau- und Regenwasseranlagen

22.04.2009 10:19

Alle Inhaber von Betriebswasseranlagen wie Hausbrunnen und Regenwasseranlagen sowie Grauwasseranlagen (d. h. Wiederverwendung eines fäkalienfreien, nur leicht verschmutzten Abwassers z. B. für Duschwasser), die diese zusätzlich zu einem im Haus vorhandenen Trinkwasseranschluss eines Wasserversorgers nutzen, haben dies dem Amt für Soziales und Gesundheit, Abteilung Gesundheit, anzuzeigen.

Diese Meldepflicht basiert auf der seit dem 01.01.2003 in Kraft getretenen Trinkwasserverordnung (BGBL I Nr. 24 S. 959 ff § 13 Abs. 3).
Sie betrifft sowohl Neuinstallationen als auch alle bisher schon betriebenen Anlagen, nicht jedoch solche, die ausschließlich außerhalb von Häusern z. B. zur Bewässerung genutzt werden. Die Nichterstattung der Anzeige stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 25 Pkt. 3 der Trinkwasserverordnung dar.

Hausbrunnen und Regenwasserleitungen dürfen nicht mit Trinkwasserleitungen verbunden werden. Die Leitungen sind dauerhaft farblich unterschiedlich zu kennzeichnen und die Entnahmestellen sind mit "kein Trinkwasser" zu beschildern. Sollte durch Nichtbeachtung dieser Regeln das öffentliche Trinkwassernetz durch Krankheitserreger verunreinigt werden oder Erkrankungen auftreten, stellt dies einen Straftatbestand gemäß § 24 der TrinkwasserVO dar.

Ein formloses Schreiben gerichtet an: Stadtverwaltung Erfurt, Amt für Soziales und Gesundheit, Abt. Gesundheit, Juri-Gagarin-Ring 150, 99084 Erfurt, (oder Fax 0361 655-4209, E-Mail: Gesundheit@erfurt.de) sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Betreibers
  • Standort der Anlage (wenn abweichend)
  • Herkunft des Wassers (Dachablauf, Brunnen, sonstiges)
  • Verwendungszweck (Toilettenspülung, Waschmaschine, Hausreinigung, sonstiges)
  • Werden noch andere Bürger versorgt? Wie viele insgesamt?

Grundlage für Planung, Ausführung, Betrieb und Wartung einer Betriebswasseranlage sind:

  • DIN 1989 Teil 1 Regenwassernutzungsanlagen
  • DVGW Arbeitsblatt 555 Nutzung von Regenwasser im häuslichen Bereich
  • DIN 1988 Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen.