Neue Thüringer Verordnung soll für Einheitlichkeit sorgen

13.05.2020 15:10

Seit heute gilt die neue Thüringer Coronavirus-Eindämmungsverordnung. Sie soll einen Fahrplan festlegen, wie bislang beschränkte Bereiche Stück für Stück freigegeben werden. Die bislang gültige Allgemeinverfügung der Stadt Erfurt hat Oberbürgermeister Andreas Bausewein heute aufgehoben. Fortan gilt als Rechtsgrundlage nur noch die Verordnung des Freistaats.

OB Bausewein kritisiert „schwammige“ Formulierungen

„Wir wollen damit in großen Teilen für Einheitlichkeit in Thüringen sorgen und die Regelungen transparenter und nachvollziehbarer machen“, so Erfurts Stadtoberhaupt zu den Hintergründen. Auch würden die aktuellen Fallzahlen die Verschärfungen, die die Erfurter Verfügung im Vergleich zur Thüringer Verordnung vorsah, nicht mehr rechtfertigen. Stand heute wurden in der Landeshauptstadt insgesamt 135 Personen positiv auf das Coronavirus getestet, 132 davon sind als genesen erfasst. Sollten sich die Infektionszahlen wieder entscheidend erhöhen, müssten die Maßnahmen wieder angepasst werden.

Kritisch bewertet Bausewein die Thüringer Verordnung dahingehend, dass die Formulierungen zum Teil extrem schwammig seien. „Das ist für uns wenig hilfreich. Die Interpretation liegt bei uns, so wird es uns kaum möglich sein, eine Einheitlichkeit unter den Thüringer Städten zu gewährleisten.“

Die Verordnung legt unter anderen fest:

  • Die Kontaktbeschränkungen bleiben, allerdings dürfen sich Angehörige eines Haushaltes mit Angehörigen eines anderen Haushaltes treffen.
  • Versammlungen im Sinne des Artikels 8 des Grundgesetzes und des Artikels 10 der Verfassung des Freistaats Thüringen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel sind nach Anzeige infektionsschutzrechtlich zulässig, sofern die Infektionsschutzregeln eingehalten werden.

Ab 13. Mai:

  • Dürfen alle Einrichtungen und Angebote öffnen, die ein Schutz- und Hygienekonzept vorweisen können und die in der neuen Verordnung nicht gesondert aufgeführt sind.
  • Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen werden eingeschränkt gestattet.
  • In Schulen wird der modifizierte Präsenzunterricht bis spätestens 2. Juni schrittweise auf alle Schülergruppen ausgeweitet.

Ab 15. Mai:

  • Gastronomie und sonstige touristische Angebote dürfen öffnen.

Ab 18. Mai:

  • Kitas und Kindergärten wechseln bis spätestens 15. Juni schrittweise von der erweiterten Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb.

Ab 1. Juni:

  • Öffnung Fitnessstudios, Freibäder und Badeseen sowie von Vereins-, Sport- und Freizeiteinrichtungen in geschlossenen Räumen.