Innenstadt für Alle! Kampagne zur Begegnungszone startet

23.09.2020 10:47

„Begegnungszone“ – dieser Begriff schwebt seit 2012 im Raum. Kurz vor der offiziellen Einführung klärt jetzt eine Kampagne darüber auf, was die Begegnungszone ausmacht.

Vier Herren stehen vor dem neuen Schild zur Begegnungszone
Foto: Die Kampagne zur „Begegnungszone“ präsentierten heute Achim Kintzel vom Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Frank Helbing vom Tiefbau- und Verkehrsamt, Dr. Tobias Knoblich, Beigeordneter für Kultur- und Stadtentwicklung, und Andreas Jung der Firma Kartinka (von links) Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Die Begegnungszone umschließt vor allem die Fußgängerzonen und angrenzende verkehrsberuhigte Gassen, Straßen und Plätze. Als kulturell, historisch und touristisch bedeutsame Adressen bezieht sie zudem den Mariendom, den Bereich hinter der Krämerbrücke und das Andreasviertel mit ein. „Für dieses Gebiet hat die Stadt Erfurt die Marke ‚Begegnungszone‘ entwickelt, die den Passanten bewusst machen soll, dass sie sich in einem besonderen Bereich der Stadt Erfurt befinden. Mit einer Informationskampagne wollen wir nun die Ziele, aber auch Regeln der Begegnungszone vermitteln“, sagt Dr. Tobias Knoblich, Beigeordneter für Kultur und Stadtentwicklung.

Konkret sind die Botschaften der Begegnungszone die folgenden:

  • Fußgänger haben Vorrang
  • Rücksichtsvoller Radverkehr
  • Gute ÖPNV-Erschließung
  • Parken nur für Bewohner
  • Langsames Fahren
  • Lieferzeitbegrenzung

Um auf das Konzept der Begegnungszone aufmerksam zu machen, entwickelte die Erfurter Werbeagentur Kartinka für jede der sechs Botschaften unterschiedliche Motive. Zu sehen sind die Motive jetzt auf Plakaten, Postkarten, Medien der Städtewerbung sowie diversen Online-Plattformen wie beispielsweise Facebook. Weitere Informationen liefert die Internetseite. Zusätzlich werden im Oktober an den Außengrenzen der Begegnungszone symbolische „Eingangstore“ in Form von Schildern installiert.

Die Begegnungszone entstand während eines umfangreichen Beteiligungsprozesses aus dem Wunsch heraus, durch eine Verkehrsberuhigung die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt zu steigern. 2012 beschloss der Stadtrat den dafür notwendigen „Verkehrsentwicklungsplan Innenstadt“ und erhob die Idee der Begegnungszone zum Leitbild für die künftige Verkehrsentwicklung.

Maßnahmen der Begegnungszone

Die Begegnungszone stärkt den Fußgängerverkehr – begleitet von einer komfortablen Erschließung mit dem ÖPNV sowie guten Bedingungen für den Radverkehr. Der Autoverkehr muss seine Geschwindigkeit anpassen. Besucher nutzen die Stellplätze in den Parkhäusern und auf den Parkplätzen, die direkt an die Begegnungszone angrenzen und in ausreichender Zahl vorhanden sind. Die öffentlichen Stellplätze innerhalb der Begegnungszone sind den Anwohnern vorbehalten. Diese Umbeschilderung der Parkregelungen ist eine der sichtbarsten und auch intensiv diskutierten Veränderungen, die mit der Begegnungszone einhergehen.

Doch dies ist längst nicht die einzige Maßnahme, die die Stadt Erfurt im Zuge der Begegnungszone bislang durchgeführt hat. Bereits 2014 wurde die Durchfahrt der Meister-Eckhart-Straße unterbunden. Ebenfalls 2014 konnte eine einheitliche Lösung für die Lieferzeitbeschränkung in den Fußgängerzonen erarbeitet werden. Dies war das Ergebnis eines Beteiligungsverfahrens mit allen wichtigen Interessenvertretern. Die Händler bewerten die Lieferzeitbeschränkung positiv, da die Besucher nun die meiste Zeit über ungehindert in der Fußgängerzone flanieren können.

Für den Radverkehr wurden Einbahnstraßen zur Befahrung in der Gegenrichtung freigegeben. Die Fußgängerzone des westlichen Angers ist ganztägig bis zur Borngasse für den Radverkehr geöffnet. An wichtigen Radrouten wurden die Oberflächen verbessert und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wurde die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. Neben zahlreichen neu eingeordneten Fahrradbügeln zum Abstellen der Fahrräder konnte das neue „Radhaus“ südlich des Hauptbahnhofes im Jahr 2016 mit insgesamt 202 geschützten Abstellplätzen in Betrieb genommen werden.

Anfang 2020 erfolgte eine Reduzierung der Geschwindigkeit an den Erschließungsstraßen auf 20 km/h. Alle verkehrsorganisatorischen Maßnahmen zur Umsetzung der Begegnungszone sind somit erfolgt.