Stadt Erfurt verbietet Großkundgebung auf Domplatz

10.12.2020 16:14

Die Stadtverwaltung hat die für Samstag angemeldete Großkundgebung mit 3.000 Teilnehmern auf dem Domplatz untersagt.

Infektionsschutz aktuell wichtiger als Versammlungsfreiheit

Stark vergrößerte Viren
Foto: © Kateryna Kon/123rf

Andreas Horn, der zuständige Beigeordnete, begründete den Schritt mit der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. „Wir sehen eine Gefahr für die Gesundheit der Teilnehmenden, der Sicherheitskräfte, aber auch der Erfurter Bevölkerung“, sagte er. Die Kundgebung könne Infektionsketten auslösen, die nur sehr schwer nachzuvollziehen seien – vor allem, weil auch Teilnehmende aus anderen Teilen Thüringens angekündigt worden waren. „Das Versammlungsrecht ist ein Grundrecht, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aber auch. In diesem Falle ist das letztere ausschlaggebend für unsere Entscheidung. Bei solch einer Kundgebung herrscht eine nicht zu vertretende Ansteckungsgefahr“, so Horn.

Die Entscheidung der Stadtverwaltung ist vor dem Hintergrund der steigenden Corona-Infektionszahlen in der Stadt getroffen worden. Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei über 140. „Wir verzeichnen einen massiven Anstieg“, so Oberbürgermeister Andreas Bausewein. „Unser Gesundheitsamt rechnet damit, dass die Inzidenz in den nächsten Tagen auf über 200 steigen wird. Wir müssen handeln.“ Erst gestern hatte Bausewein von der Thüringer Landesregierung einen baldigen harten Lockdown gefordert.

Das Bündnis „Thüringen steht zusammen“ wollte gegen die staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen protestieren. Versammlungsbehörde und Polizei gehen davon aus, dass sich ein Großteil der Teilnehmenden nicht an Auflagen wie Mindestabstand und Mund-Nasen-Schutz halten würden, da sie diese generell ablehnen. Zum Bündnis gehören nach Aussagen von Horn auch so genannte „Querdenker“. Der Anmelder ist eine Einzelperson aus Erfurt, die schon ähnliche Kundgebungen angemeldet und durchgeführt hat. Sie wurde am  Nachmittag telefonisch von der Versammlungsbehörde über die Untersagung informiert. Der fünfseitige Bescheid ist auf dem Weg.  Der Rechtsweg, dagegen vorzugehen, steht dem Anmelder offen.

Wie Andreas Horn sagte, sind Versammlungsbehörde und Polizei auf alle Eventualitäten vorbereitet. Ein größeres Polizeiaufgebot stehe bereit.