Einwohnerversammlung des Oberbürgermeisters
Nach § 15 Absatz 1 der Thüringer Kommunalordnung sind die Einwohner einmal jährlich über wichtige Gemeindeangelegenheiten zu unterrichten.
Nach § 15 Absatz 1 der Thüringer Kommunalordnung sind die Einwohner einmal jährlich über wichtige Gemeindeangelegenheiten zu unterrichten.
Die Stadt- und Regionalbibliothek Erfurt bietet ab sofort einen Informationsflyer in mehreren Sprachen an.