Coronavirus: Fragen und Antworten, Onlinedienste

1. Sie haben ein positives Testergebnis mittels PCR-Untersuchung oder zertifiziertem Antigenschnelltests?
Entsprechend der aktuellen Landesverordnung gilt für Personen, welche ein positives Testergebnis aufweisen, keine Pflicht zur Absonderung mehr. Empfohlen wird eine freiwillige Absonderung und Kontakte zu anderen Personen auf das Nötigste zu reduzieren.
Quarantänebescheide für positiv getestete Personen nach dem 02.02.2023 werden nicht mehr ausgestellt.
Wenn Sie Symptome entwickeln, empfehlen wir Ihnen, Kontakt zu Ihrem Hausarzt aufzunehmen.
Bürger, Arztpraxen und Testzentren haben hier die Möglichkeit, positive Antigen-Schnelltestergebnisse zu übermitteln.
Es gibt keine Pflicht mehr, sich als Kontaktperson zu isolieren. Symptomatische Kontaktpersonen suchen bitte ihren Hausarzt auf. Ein separater Bescheid für Kontaktpersonen wird nicht mehr erstellt.
Ein Selbsttest ist eine Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus-Sars-CoV-2 mittels eines Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung durch medizinische Laien. Laut aktueller Landesverordnung wird auch ein Selbsttest anerkannt. Es bedarf keiner Bestätigung mittels zertifiziertem Antigen-Schnelltest oder PCR-Test.
Nachweise über die Genesung von einer Covid-19-Erkrankung werden durch die Leistungserbringer (Testzentrum/Arzt) erstellt. Zudem können auch Apotheken nach Vorlage des positiven PCR-Testergebnisses Genesenenzertifikate generieren. Unter Mein Apothekenmanager erfahren Sie, welche Apotheken diesen Service anbieten.
Der Genesenenzeitraum beginnt frühestens 28 Tage nach positivem PCR-Testergebnis und endet 90 Tage nach positivem PCR-Testergebnis.
Wichtig: Die Genesenen-Nachweise werden nur auf Grundlage eines positiven PCR-Tests ausgestellt. Die positiven Antigen-Schnelltests werden hier nicht berücksichtigt.
Hinweise und weiterführende Informationen sowie direkte Kontaktmöglichkeiten zur Corona-Schutzimpfung finden Sie unter folgenden Links:
Weitere Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Hinweise und weiterführende Informationen sowie direkte Kontaktmöglichkeiten zu Reisen finden Sie unter folgendem Link:
Seit 31.12.2022 ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht ausgelaufen.