Coronavirus: Fragen und Antworten, Onlinedienste

Die Antworten auf die meisten Fragen geben wir an dieser Stelle wieder.

Themengrafik mit Aufschrift Fragen Antworten
Grafik: © Stadtverwaltung Erfurt

1. Sie haben ein positives Testergebnis mittels PCR-Untersuchung oder zertifiziertem Antigenschnelltests?

Entsprechend der aktuellen Landesverordnung gilt für Personen, welche ein positives Testergebnis aufweisen, keine Pflicht zur Absonderung mehr. Empfohlen wird eine freiwillige Absonderung und Kontakte zu anderen Personen auf das Nötigste zu reduzieren. 

2. Erhalte ich einen Quarantänebescheid?

Quarantänebescheide für positiv getestete Personen nach dem 02.02.2023 werden nicht mehr ausgestellt.

3. Benötige ich eine Krankschreibung?

Wenn Sie Symptome entwickeln, empfehlen wir Ihnen, Kontakt zu Ihrem Hausarzt aufzunehmen.

4. Positives Antigenschnelltestergebnis

Bürger, Arztpraxen und Testzentren haben hier die Möglichkeit, positive Antigen-Schnelltestergebnisse zu übermitteln.

5. Kontaktpersonen

Es gibt keine Pflicht mehr, sich als Kontaktperson zu isolieren. Symptomatische Kontaktpersonen suchen bitte  ihren Hausarzt auf. Ein separater Bescheid für Kontaktpersonen wird nicht mehr erstellt.

6. Zeigt ein Selbsttest ein positives Testergebnis an?

Ein Selbsttest ist eine Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus-Sars-CoV-2 mittels eines Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung durch medizinische Laien. Laut aktueller Landesverordnung wird auch ein Selbsttest anerkannt. Es bedarf keiner Bestätigung mittels zertifiziertem Antigen-Schnelltest oder PCR-Test.

7. Informationen zum Genesenenzertifikat

Nachweise über die Genesung von einer Covid-19-Erkrankung werden durch die Leistungserbringer (Testzentrum/Arzt) erstellt. Zudem können auch Apotheken nach Vorlage des positiven PCR-Testergebnisses Genesenenzertifikate  generieren. Unter Mein Apothekenmanager erfahren Sie, welche Apotheken diesen Service anbieten.

Der Genesenenzeitraum beginnt frühestens 28 Tage nach positivem PCR-Testergebnis und endet 90 Tage nach positivem PCR-Testergebnis.

Wichtig: Die Genesenen-Nachweise werden nur auf Grundlage eines positiven PCR-Tests ausgestellt. Die positiven Antigen-Schnelltests werden hier nicht berücksichtigt.

8. Corona-Schutzimpfung

Hinweise und weiterführende Informationen sowie direkte Kontaktmöglichkeiten zur Corona-Schutzimpfung finden Sie unter folgenden Links:

9. Reisen

Hinweise und weiterführende Informationen sowie direkte Kontaktmöglichkeiten zu Reisen finden Sie unter folgendem Link:

10. Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Seit 31.12.2022 ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht ausgelaufen.