Taxenordnung für die Stadt Erfurt
Die Taxenordnung regelt den Betrieb mit Taxen in der Landeshauptstadt Erfurt. Sie wird im übertragenen Wirkungskreis durch den Oberbürgermeister erlassen.
Die Taxenordnung regelt den Betrieb mit Taxen in der Landeshauptstadt Erfurt. Sie wird im übertragenen Wirkungskreis durch den Oberbürgermeister erlassen.
Die Satzung erläutert die Geltungsbereiche, Gründe und Genehmigungstatbestände, Zuständigkeit, Verfahren und Ausnahmen, Ordnungswidrigkeiten sowie das Inkrafttreten der Erhaltung baulicher Anlagen für die Gagfah-Reihenhaussiedlung. Diese wird durch die Straßenzüge zwischen der Martin-Andersen-Nexö-Straße, Rankestraße, Grimmstraße und Heinrich-Heine-Straße räumlich begrenzt.
Die Verordnung legt die Grenzen der Bereiche, in denen der Fremdenverkehr stattfindet, und die Öffnungszeiten der Verkaufsstellen fest.
Im Gebiet "Ortskern Stotternheim" (STO360) liegen städtebauliche Missstände vor. Dieses Gebiet soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert und umgestaltet werden. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.