Satzung der Stadt Erfurt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes KRV 420 "Innere Oststadt" gemäß § 142 Absatz 4 BauGB (Vereinfachtes Verfahren)
Im Gebiet "Innere Oststadt" (KRV 420) liegen städtebauliche Missstände vor. Dieses Gebiet soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert und umgestaltet werden. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.