Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Erfurt
In der Landeshauptstadt Erfurt werden Friedhöfe als öffentliche Einrichtungen betrieben. Grundlage für die Benutzung des Hauptfriedhofs und der Ortsteilfriedhöfe bildet die Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Erfurt. Die Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe werden auf Grundlage der Friedhofsgebührensatzung erhoben.