Amtsblatt Jahrgang 2001
Zusammenstellung der Amtsblätter des Jahrgangs 2001
Zusammenstellung der Amtsblätter des Jahrgangs 2001
Gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt i. d. F. der Neubekanntmachung vom 16.07.1999 wird für die Baumaßnahme Erneuerung der Teileinrichtung Straßenbeleuchtung Schillerstraße zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen folgender Abschnitt gebildet (siehe beiliegenden Lageplan):
Gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 15.08.1994, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 19.08.1994, in der Fassung der Neubekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 16.07.1999 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 06.08.1999) wird für die Baumaßnahme Klingenthaler Weg zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen folgender Abschnitt gebildet:
Gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 15.08.1994 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 19.08.1994) zuletzt geändert durch die 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 16.07.1999 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 23.07.1999) werden für die Baumaßnahme Erneuerung der Teileinrichtung Straßenbeleuchtung Friedrich-Ebert-Straße zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen folgende Abschnitte gebildet (siehe beiliegende Übersichtsskizze):
Gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 15.08.1994 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 19.08.1994) zuletzt geändert durch die 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 16.07.1999 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 23.07.1999) werden für die Baumaßnahme Erneuerung der Teileinrichtung Straßenbeleuchtung Möbisburg zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen folgende Abschnitte gebildet (siehe beiliegende 4 Übersichtsskizzen):
Gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 15.08.1994, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 19.08.1994, in der Fassung der Neubekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 16.07.1999 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 06.08.1999) wird für die Baumaßnahme Wurzener Weg/Annaberger Weg zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen folgender Abschnitt gebildet:
Gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 15.08.1994 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 19.08.1994) zuletzt geändert durch die 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 16.07.1999 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 23.07.1999) werden für die Baumaßnahme HS 1, Ortslage Schmira, Bachstraße zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen folgende Abschnitte gebildet:
Durch die Verordnung der Landeshauptstadt Erfurt dürfen über den Ladenschluss hinaus bestimmte Waren an Sonn- und Feiertagen verkauft werden.
Diese Satzung regelt die Benutzung der Wohnheime der Förderschulen für Körperbehinderte und für Schwerhörige/ Gehörlose in Erfurt, des Internates des Spezialschulteils am Albert-Schweitzer-Gymnasiums sowie der Internate für Auszubildende in der Landeshauptstadt Erfurt. Die Wohnheime werden als öffentliche Einrichtungen der Landeshauptstadt Erfurt betrieben.
Durch diese Satzung werden einzelne Außenbereichsflächen im Gebiet Gispersleben-Viti in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen.