Veröffentlichungen
Aktuelle Veröffentlichungen
Amtsblatt Nr. 20 vom 09.12.2016
Konzentration der Verwaltungsstandorte geplant. Bauverwaltung, Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung sowie andere technische Ämter ziehen perspektivisch um.
Amtsblatt Nr. 19 vom 25.11.2016
Der 166. Erfurter Weihnachtsmarkt wurde eröffnet und lockt mit einer einzigartigen Kulisse, Düften nach Mandeln und Glühwein und einem 24 Meter hohen Weihnachtsbaum noch bis zum 22. Dezember Groß und Klein auf den Domplatz.
Amtsvormundschaft und Amtspflegschaft
Dieser Flyer umfasst neben den Informationen zu den verschiedenen Aufgaben, Rechten und Pflichten von Amtsvormündern auch die Kontaktdaten der Mitarbeiter.
Öffentliche Auslegung des Entwurfes Kinder- und Jugendförderplan 2017 – 2021
Der vom Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses erarbeitete Entwurf des Kinder- und Jugendförderplanes der Landeshauptstadt Erfurt 2017 bis 2021 liegt bis zum 19.08.2016 öffentlich aus.
Willkommen in Erfurt – Ihre Rechte als Frau
Die neue Broschüre „Willkommen sein – Willkommen fühlen um gut anzukommen in Erfurt. Ihre Rechte als Frau in Deutschland“ informiert in den vier Sprachen Deutsch, Englisch, Arabisch und Dari über Rechte der Frauen in Deutschland.
Spielräume erleben
Einen Überblick über 18 Spielplätze innerhalb des Stadtgebietes von Erfurt, die im Zeitraum zwischen 2003 und 2010 saniert bzw. neugestaltet wurden, gibt die Broschüre 'SpielRäume erleben'. Eltern, Kinder und Jugendliche lädt sie als Wegweiser zu einem besonderen Stadtrundgang ein.
Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Erfurt
Für die Benutzung der Horte an Grundschulen der Landeshauptstadt Erfurt (Schulhorte) werden Benutzungsgebühren erhoben. Diese Satzung regelt die Ermittlung der Gebührenhöhe, die Möglichkeiten der Ermäßigung der Gebühren bzw. Befreiung von den Gebühren.
Satzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen der Landeshauptstadt Erfurt
Die Horte an den Grundschulen (Schulhorte) der Landeshauptstadt Erfurt werden als öffentliche Einrichtung betrieben. Die Satzung regelt die Öffnungszeiten, das An-, Ab- und Ummeldeverfahren und die personenbezogenen Daten, die von den Kindern und Eltern, deren Kinder den Schulhort besuchen, erfasst werden dürfen.