Satzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen der Landeshauptstadt Erfurt

01.08.2015 00:00

Die Horte an den Grundschulen (Schulhorte) der Landeshauptstadt Erfurt werden als öffentliche Einrichtung betrieben. Die Satzung regelt die Öffnungszeiten, das An-, Ab- und Ummeldeverfahren und die personenbezogenen Daten, die von den Kindern und Eltern, deren Kinder den Schulhort besuchen, erfasst werden dürfen.

Hinweise:

Beschluss: 0779/13 vom 03.07.2013
Bekanntmachung: 19.07.2013
In-Kraft-Treten: 01.08.2013

1. Änderung mit Beschluss 1644/13 vom 18.12.2013
Bekanntmachung: 11.04.2014

2. Änderung mit Beschluss 1440/15 vom 16.09.2015
Bekanntmachung: 11.12.2015