Förderrichtlinien der Landeshauptstadt Erfurt für den Bereich der Jugendhilfe
Die Förderrichtlinien regeln die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen im Bereich der Jugendhilfe.
Die Förderrichtlinien regeln die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen im Bereich der Jugendhilfe.
Zur Erfüllung der Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG - SGB VIII) hat die Landeshauptstadt Erfurt das Jugendamt Erfurt errichtet. Das Jugendamt besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes. Diese Satzung regelt die Aufgabenverteilgung zwischen dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes, die Zusammensetzung, die Amtszeit und Grundlegendes über die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses.
Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Erfurt. Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) (galt bis 7. Mai 2021)
Dauerleihgabe der Sparkassenstiftung: „Fading Berolina“ für städtische Kunstsammlung
Mit Hilfe der Satzung soll es möglich sein, Schülerinnen und Schüler der Schulen der Landeshauptstadt Erfurt sowie deren Personensorgeberechtigte zu befragen. Mit den Befragungen soll ein wirklichkeitsgetreues Bild über die Bildungslandschaft und schulische Situation gewonnen werden. Die Ergebnisse hieraus sollen in die entsprechenden Planungen mit einfließen.