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Verwaltungskostensatzung der Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - VerwKostSEF -
Für öffentliche Leistungen, die auf Veranlassung oder überwiegend im Interesse Einzelner vorzunehmen sind, werden aufgrund dieser Verwaltungskostensatzung Verwaltungsgebühren erhoben.
Preisordnung der Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung (privatrechtliche Entgelte für Leistungen gegenüber Dritten) – PreisOEF
Für vereinbarte Leistungen der Landeshauptstadt Erfurt in fiskalischer Art sind Preise zuzüglich Auslagen auf Grund der Regelung zu erheben.