Jugendhilfeplanung: Bedarfsplanung Tageseinrichtungen für Kinder/Tagespflege 2020 bis 2021
Im Bedarfsplan Tageseinrichtungen für Kinder/Tagespflege werden die Einrichtungen und Betreuungsplätze in der Landeshauptstadt Erfurt für den Zeitraum 1. August 2020 bis 31.Juli 2021 ausgewiesen, die zur Erfüllung des Anspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt nach §2 ThürKitaG (Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz) erforderlich sind. Der Bedarfsplan wurde am 02.07.2020 vom Stadtrat beschlossen (Beschluss Nr.: 0809/20)