Jugendhilfeplanung: Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflege 2025 bis 2026
Im Bedarfsplan Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege werden die Einrichtungen und Betreuungsplätze in der Landeshauptstadt Erfurt für den Zeitraum 1. August 2025 bis 31. Juli 2026 ausgewiesen, die zur Erfüllung des Anspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt nach § 2 ThürKigaG (Thüringer Kindergartengesetz – ThürKigaG) erforderlich sind. Der Bedarfsplan wurde am 25.06.2025 vom Stadtrat beschlossen (Beschluss Nr.: 0945/25).