Eigenbetriebssatzung des Entwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt Erfurt
Neufassung der Eigenbetriebssatzung des Entwässerungsbetriebes vom 06.11.2014
Neufassung der Eigenbetriebssatzung des Entwässerungsbetriebes vom 06.11.2014
Die Richtlinie regelt die Gewährung von Zuschüssen der Landeshauptstadt Erfurt zur Abmilderung der finanziellen Belastung bei der Entsorgung von Abwässern aus abflusslosen Abwassersammelgruben.
Die Satzung regelt die Höhe der Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasserentsorgung.
Dauerleihgabe der Sparkassenstiftung: „Fading Berolina“ für städtische Kunstsammlung
Verkehrssicherheit zwingt zu Baumfällungen. Rußrindenkrankheit soll im Labor bestätigt werden.
Papierkörbe werden bedarfsgerechter geleert. Neue Regelung bringt mehr Flexibilität und Sauberkeit.
Baubeginn in der Allerheiligenstraße steht bevor. Einladung zur Infoveranstaltung am 25. April im Rathaus
Baumaßnahmen bis zur Buga 2021: Neue Brücke für Viti und Kiliani – Überquerung in der Geraaue ist eins von 16 Projekten im Norden
Mit dem Inkrafttreten dieser Satzung ist die Regelung zum entwässerungstechnischen Sondersatzungsgebiet im Güterverkehrszentrum Erfurt (GVZ) aufgehoben. Es gelten fortan die Regelungen der Entwässerungs- bzw. der Abwassergebührensatzung für das gesamte Stadtgebiet.