Veröffentlichungen
Aktuelle Veröffentlichungen
Verwaltungskostensatzung der Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - VerwKostSEF -
Für öffentliche Leistungen, die auf Veranlassung oder überwiegend im Interesse Einzelner vorzunehmen sind, werden aufgrund dieser Verwaltungskostensatzung Verwaltungsgebühren erhoben.
Preisordnung der Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung (privatrechtliche Entgelte für Leistungen gegenüber Dritten) – PreisOEF
Für vereinbarte Leistungen der Landeshauptstadt Erfurt in fiskalischer Art sind Preise zuzüglich Auslagen auf Grund der Regelung zu erheben.
Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in der Landeshauptstadt Erfurt – Abfallwirtschaftssatzung – (AbfwS) –
Die Landeshauptstadt Erfurt ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Sie führt die Entsorgung in ihrem Gebiet auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und nach Maßgabe dieser Satzung als öffentliche Einrichtung durch. Im Rahmen der ihr obliegenden Aufgaben fördert sie die nachhaltige Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft zur Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes.