Amtsblatt Nr. 22 vom 12.12.2014
Stadtparktreppe im neuen Glanz Historisches Wasserspiel mit zwei Fontänen lädt im Frühjahr zur Entspannung ein
Stadtparktreppe im neuen Glanz Historisches Wasserspiel mit zwei Fontänen lädt im Frühjahr zur Entspannung ein
Stimmungsvoller Weihnachtsmarkt vor Dom und St. Severi - Attraktionen und Aktionen locken auf den Domplatz
Der Fischmarkt wurde mit dem Sonderpreis des Deutschen Städtebaupreises ausgezeichnet
Südamerikanische Landschaften - Bellermann-Ausstellung im Angermuseum zu sehen
„O’zapft is!“ beim Erfurter Oktoberfest - Spaß-Garantie mit Wildwasserbahn, Überkopfgeschäft und Artistico-Schaukel für Mutige
Ziel ist die Förderung von Projekten, Maßnahmen und Initiativen, die im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung und Lokalen Agenda 21 sowie für alle Bürger zugänglich und vorwiegend von öffentlichem Interesse sind. Ziele der geförderten Projekte sind im Einklang von Ökonomie, Ökologie und Sozialem festzulegen.
Der Fortschrittsbericht zeigt die Weiterentwicklung von Projekten im Sinne einer "Bildung für nachhaltige Entwicklung" seit der letzten Beantragung im Jahr 2013.
Mit dieser Satzung wird die Satzung über die Widmung der Verwaltungsliegenschaften der Landeshauptstadt Erfurt (Beschluss 127/07) aufgehoben.
Die Stadt Erfurt vergibt einen Titel, der die Bezeichnung „Erfurter Stadtgoldschmied“ trägt. Er wird in Form des symbolischen Titels durch Urkunde und eines Geldbetrages (Stipendium) vergeben. Die Ausschreibung „Erfurter Stadtgoldschmied“ richtet sich an Künstlerinnen und Künstler, die sich intensiv mit dem Medium Schmuck beschäftigen. Die Einrichtung des symbolischen Amtes „Erfurter Stadtgoldschmied“ ist Ausdruck des Kulturwillens und der Absicht der Stadt Erfurt, eine Spezifik der bildenden Kunst zu fördern und den Bürgern nahe zu bringen.
Nach Maßgabe der Satzung über die Aufwandsentschädigung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren der Landeshauptstadt Erfurt wird eine Entschädigung zur Abgeltung der mit der Wahrnehmung des Ehrenamtes verbunden notwendigen baren Auslagen und sonstigen persönlichen Aufwendungen gewährt.