Veröffentlichungen
Aktuelle Veröffentlichungen
Ehrengräbersatzung der Stadt Erfurt (EhrenGSEF)
Für die Beisetzung eines Ehrenbürgers auf einem städtischen Friedhof wird durch die Stadt Erfurt ein Zuschuss nach dieser Satzung gewährt. Weitere Regelungen für Ehrengräber enthält die Ehrengräbersatzung der Landeshauptstadt Erfurt.
Rechtsverordnung der Landeshauptstadt Erfurt zur Festlegung des räumlichen Wirkungsbereiches von Niederwildhegegemeinschaften
Das Niederwild (Rehwild und Feldhasen) im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt ist in festgelegten Niederwildbewirtschaftungsgebieten (Hegegemeinschaften) zu bewirtschaften. Grundlage hierfür bildet diese Rechtsverordnung, die im übertragenen Wirkungskreis durch den Oberbürgermeister erlassen wurde.
Bericht der FH Erfurt zum Klimaschutzkonzept - Teil Verkehr und Mobilität
Erarbeitung der Grundlagen im Bereich Verkehr und Mobilität durch die FH Erfurt. Aufführung der Ergebnisse und Prognosen für 2020.
Plakate: Erfurt - Die Landeshauptstadt Thüringens
Poster: Erfurt - Die Landeshauptstadt Thüringens | Die schönsten Ansichten
Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Landeshauptstadt Erfurt (Grünanlagensatzung)
Grünanlagen sind die von der Landeshauptstadt Erfurt im Stadtgebiet angelegten und unterhaltenen Grünflächen (z. B. Parkanlagen, Spielanlagen, Bolzplätze, Rollsportanlagen, Straßenbegleitgrün, Brunnenanlagen). Die Grünanlagen dienen als Ruhezonen der Erholung und Entspannung und zum Teil (z.B. Kinderspielplätze und Bolzplätze) der aktiven Freizeitgestaltung. Jedermann hat das Recht, die Grünanlagen unentgeltlich nach Maßgabe der Grünanlagensatzung zu benutzen. Für Sondernutzungen werden Gebühren nach Maßgabe der Grünanlagengebührensatzung erhoben.
Satzung über die Gebühren für die Benutzung von Grünanlagen der Landeshauptstadt Erfurt (Grünanlagengebührensatzung)
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt für die besondere Benutzung (Sondernutzung) der Grünanlagen im Sinne der Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Landeshauptstadt Erfurt (Grünanlagensatzung) Gebühren nach Maßgabe der Grünanlagengebührensatzung.
Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Geraaue Gispersleben"
In den Gemarkungen Gispersleben-Viti und Gispersleben-Kiliani werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es u. a. die Talaue der Gera als einen repräsentativen Landschaftsausschnitt des Naturraumes "Gera-Unstrut-Niederung" zu schützen, zu erhalten und zu entwickeln sowie die biologische Funktionsfähigkeit des Fließgewässers zu sichern und zu fördern.
Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Geraaue Kühnhausen"
In den Gemarkungen Gispersleben-Viti, Gispersleben-Kiliani und Kühnhausen werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es das Landschaftsbild der Aue im gewässernahen Bereich zu wahren.