Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen bei der Umgestaltung von Vorgärten im Rahmen des Programms Soziale Stadt
Für die Umgestaltung von Vorgärten im Rahmen des Programms "Soziale Stadt" werden Zuschüsse nach dieser Richtlinie gewährt.
Für die Umgestaltung von Vorgärten im Rahmen des Programms "Soziale Stadt" werden Zuschüsse nach dieser Richtlinie gewährt.
Gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 15.08.1994, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 19.08.1994, in der Fassung der Neubekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 16.07.1999 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 06.08.1999) wird für die Erneuerung der Rudolstädter Straße im Rahmen der Baumaßnahme 2. BA Weimarische Straße zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen folgender Abschnitt gebildet
Mit dem Beschluss des Bau- und Verkehrsausschusses BuV 041/02 wurde auf Grundlage der Satzung über die Erhebung der Straßenausbaubeiträge (SAB) für die o. g. Baumaßnahme ein Abschnitt zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen gebildet.
Mit dem Beschluss des Bau- und Verkehrsausschusses BuV 040/02 wurde auf Grundlage der Satzung über die Erhebung der Straßenausbaubeiträge (SAB) für die o. g. Baumaßnahme ein Abschnitt zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen gebildet.
Mit dem Beschluss des Bau- und Verkehrsausschusses BuV 028/02 wurde auf Grundlage der Satzung über die Erhebung der Straßenausbaubeiträge (SAB) für die o. g. Baumaßnahme ein Abschnitt zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen gebildet.
Gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 15.08.1994, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 19.08.1994, in der Fassung der Neubekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 16.07.1999 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 06.08.1999) wird für die Baumaßnahme grundhafter Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlage „Straße der Jugend“ zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen folgender Abschnitt gebildet:
Gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 15.08.1994, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 19.08.1994, in der Fassung der Neubekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 16.07.1999 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 06.08.1999) wird für die Maßnahme grundhafter Ausbau der Teileinrichtung Gehweg zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen folgender Abschnitt gebildet (siehe Anlage):
Gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 15.08.1994, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 19.08.1994, in der Fassung der Neubekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 16.07.1999 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 06.08.1999) wird für die Maßnahme Erneuerung der Teileinrichtung Gehweg zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen folgender Abschnitt gebildet
Gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 15.08.1994, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 19.08.1994, in der Fassung der Neubekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 16.07.1999 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 06.08.1999) wird für die Maßnahme Erneuerung der Teileinrichtung Gehweg zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen folgender Abschnitt gebildet (siehe Anlage):
Gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt i. d. F. der Neubekanntmachung vom 16. Juli 1999 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 6. August 1999) wird für die Baumaßnahme Azmannsdorfer Weg zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen folgender Abschnitt gebildet: Azmannsdorfer Weg von Bahnunterführung "Schwarzes Loch" (nördliche Ausfahrt) bis hintere Grenze des Grundstückes Haus Nr. 3