Amtsblatt Nr. 22 vom 12.12.2014
Stadtparktreppe im neuen Glanz Historisches Wasserspiel mit zwei Fontänen lädt im Frühjahr zur Entspannung ein
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Stimmungsvoller Weihnachtsmarkt vor Dom und St. Severi - Attraktionen und Aktionen locken auf den Domplatz
Der Fischmarkt wurde mit dem Sonderpreis des Deutschen Städtebaupreises ausgezeichnet
Südamerikanische Landschaften - Bellermann-Ausstellung im Angermuseum zu sehen
„O’zapft is!“ beim Erfurter Oktoberfest - Spaß-Garantie mit Wildwasserbahn, Überkopfgeschäft und Artistico-Schaukel für Mutige
Die jährliche Haushaltssatzung wird aufgrund der §§ 55 und 57 Thüringer Kommunalordnung im Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt beschlossen. Bestandteile der Haushaltssatzung sind der Haushaltsplan, Festsetzung zur Höhe der Kreditaufnahme, der Verpflichtungsermächtigungen, der Kassenkredite und der steuerlichen Hebesätze (Grundsteuer und Gewerbesteuer).
Die Rechnungsprüfungsordnung besagt, dass die Landeshauptstadt Erfurt ein Rechnungsprüfungsamt unterhält und welche Aufgaben es besitzt.
Zur planerischen Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet "Stadtteilzentrum Melchendorf" und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung innerhalb des Gebiets steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.