Amtsblatt Nr. 4 vom 03.03.2017
Erfurt präsentiert sich zur Thüringen Ausstellung. Von Smart Home bis Luther: 27. Thüringen Ausstellung mit vielen Neuerungen
Erfurt präsentiert sich zur Thüringen Ausstellung. Von Smart Home bis Luther: 27. Thüringen Ausstellung mit vielen Neuerungen
Korrektur für Seite 17 "Karneval": Der 42. Erfurter Festumzug findet natürlich am 26. Februar, 13 Uhr, statt. Die Öffnungszeiten der Ämter der Stadtverwaltung ändern sich am Rosenmontag, dem 27. Februar, wie angegeben. Kunsthalle wird wiedereröffnet. Eingangssituation und Foyer sind attraktiver gestaltet
Erfurt ehrt erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler. Nach der Auszeichnung im Rathaus folgt die Gala im Kaisersaal.
Der vom Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses erarbeitete Entwurf des Kinder- und Jugendförderplanes der Landeshauptstadt Erfurt 2017 bis 2021 liegt bis zum 19.08.2016 öffentlich aus.
Für die Benutzung der Horte an Grundschulen der Landeshauptstadt Erfurt (Schulhorte) werden Benutzungsgebühren erhoben. Diese Satzung regelt die Ermittlung der Gebührenhöhe, die Möglichkeiten der Ermäßigung der Gebühren bzw. Befreiung von den Gebühren.
Die Horte an den Grundschulen (Schulhorte) der Landeshauptstadt Erfurt werden als öffentliche Einrichtung betrieben. Die Satzung regelt die Öffnungszeiten, das An-, Ab- und Ummeldeverfahren und die personenbezogenen Daten, die von den Kindern und Eltern, deren Kinder den Schulhort besuchen, erfasst werden dürfen.
Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt erlässt gemäß der §§ 35 und 41 ThürVwVfG vom 1.12.2014 (GVBl. S. 685), i. V. m. den §§ 13,14 und 41 ThürSchulG vom 30.4.2003 (GVBl. S. 238), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 31.1.2013 (GVBl. S.22) sowie der im Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt am 13.2.2014 beschlossenen Fortschreibung des Schulnetzplanes der Landeshauptstadt Erfurt für die Schuljahre 2014/15 bis 2018/19 (Beschluss zur DS 2183/13; veröffentlicht und wirksam bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 5 vom 22.3.2014) i. V. m. mit der am 21.10.2015 beschlossenen Änderung zum Schulnetzplan (Beschluss zur DS 1592/15; veröffentlicht und wirksam bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 18 vom 30.10.2015) folgende Allgemeinverfügung:
Der Flyer zum ESF-Programm „Jugend stärken im Quartier – Hilfen im Übergang Schule und Beruf“ enthält umfangreiche Informationen zu Angeboten und Kontaktadressen der verschiedenen Programmteilnehmer.