Gütesiegel "Erfurt barrierefrei"
Mit Beschluss Nr. 101/2005 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt das Gütesiegel "Erfurt barrierefrei" beschlossen.
Mit Beschluss Nr. 101/2005 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt das Gütesiegel "Erfurt barrierefrei" beschlossen.
Die Einrichtung "Betreutes Wohnen Lindenweg" ist eine Einrichtung der Jugendhilfe in kommunaler Trägerschaft, die Leistungen der Hilfe zur Erziehung in Form von stationärer und ambulanter Hilfe erbringt. Es werden privatrechtliche Entgelte für die Benutzung dieser Einrichtung erhoben.
Die Stadt Erfurt stiftet einen Preis, der die Bezeichnung ”Förderpreis der Stadt Erfurt für die Entwicklung des Kinder-, Jugend- und Behindertensports in den Erfurter Sportvereinen” trägt. Der Preis wird in Form einer Urkunde und eines Geldbetrages vergeben.
Diese Satzung regelt die Benutzung der Wohnheime der Förderschulen für Körperbehinderte und für Schwerhörige/ Gehörlose in Erfurt, des Internates des Spezialschulteils am Albert-Schweitzer-Gymnasiums sowie der Internate für Auszubildende in der Landeshauptstadt Erfurt. Die Wohnheime werden als öffentliche Einrichtungen der Landeshauptstadt Erfurt betrieben.
Die Richtlinie regelt die Verleihung des Ehrenbürgerrechtes.
Die Satzung regelt die Durchführung von Wohnungs- und Haushaltserhebungen in der Landeshauptstadt Erfurt auf der Basis von Stichproben.