Veröffentlichungen
Aktuelle Veröffentlichungen
Satzung über die Durchführung von Wanderungsmotivbefragungen
Die Landeshauptstadt Erfurt führt die Erhebung von Gründen zur Wanderung (Zu- oder Wegzug) der Bürger über die Stadtgrenzen durch. Zweck der Erhebungen ist es, regelmäßig ein aktuelles und wirklichkeitsgetreues Bild über die Gründe des Fort- oder Zuzuges der Erfurter Bevölkerung, als Grundlage der städtischen Planungen und Maßnahmen, insbesondere für die Stadtentwicklungsplanung zu gewinnen.
1. Nachtragshaushaltssatzung der Landeshauptstadt Erfurt für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung kann die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.
Haushaltssatzung 2022/2023 und Haushaltsplan 2022/2023
Die jährliche Haushaltssatzung wird aufgrund der §§ 55 und 57 Thüringer Kommunalordnung im Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt beschlossen. Bestandteile der Haushaltssatzung sind der Haushaltsplan, Festsetzung zur Höhe der Kreditaufnahme, der Verpflichtungsermächtigungen, der Kassenkredite und nachrichtlich der steuerlichen Hebesätze (Grundsteuer und Gewerbesteuer)
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Landeshauptstadt Erfurt aus besonderem Anlass im Jahr 2023
Nach § 10 Abs. 1 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG) dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass geöffnet sein. Das Erfurter Krämerbrückenfest, das Erfurter Oktoberfest und der Erfurter Weihnachtsmarkt stellen einen solchen besonderen Anlass dar. Die Voraussetzungen zum Erlass einer Verordnung sind erfüllt. Demnach dürfen die Verkaufsstellen des Ortsteils Altstadt i. S. d. § 2 Satz 1, Ziffer 1, Satz 2 i. V. m. Anlage 4 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt am Sonntag, den 18.06.2023, in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr, am Sonntag, den 01.10.2023, in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr und am Sonntag, den 10.12.2023, in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein.
Geschäftsordnung für die Ortsteilräte
Die Geschäftsordnung für die Ortsteilräte regelt wesentliche Fragen zum Geschäftsgang der Ortsteilräte (z. B. Form und Frist der Einladung zu Sitzungen, Anträge zur Tagesordnung der Sitzung der Ortsteilräte und die Mindestinhalte der Niederschrift)