Amtsblatt Nr. 12 vom 02.07.2021
Kreisfreie Städte fordern gerechteren Finanzausgleich. Erfurt erhält pro Jahr 23 Millionen Euro zu wenig vom Land.
Kreisfreie Städte fordern gerechteren Finanzausgleich. Erfurt erhält pro Jahr 23 Millionen Euro zu wenig vom Land.
Der Eigenbetrieb Multifunktionsarena Erfurt wird als Unternehmen der Landeshauptstadt Erfurt ohne eigene Rechtspersönlichkeit außerhalb des Haushaltsplans der Landeshauptstadt Erfurt nach kaufmännischen Grundsätzen als Sondervermögen (Eigenbetrieb) geführt.
Das Theater Erfurt wird als sogenanntes Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit außerhalb des Haushaltsplanes der Landeshauptstadt Erfurt nach kaufmännischen Grundsätzen als Sondervermögen verwaltet (Eigenbetrieb). Die Angelegenheiten des Eigenbetriebes werden nach der Eigenbetriebssatzung der Landeshauptstadt Erfurt für das Theater Erfurt geregelt.
Der Thüringer Zoopark Erfurt wird als sogenanntes Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit außerhalb des Haushaltsplanes der Landeshauptstadt Erfurt nach kaufmännischen Grundsätzen als Sondervermögen verwaltet (Eigenbetrieb). Die Angelegenheiten des Eigenbetriebes werden nach der Eigenbetriebssatzung für den Thüringer Zoopark Erfurt geregelt.
Schulsanierung und Schulneubau bereiten Probleme: Geld und Personal fehlen – Rohstoffpreise steigen
Die Förderrichtlinien regeln die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen im Bereich der Jugendhilfe.
Regelungen grundsätzlicher Art zum Jugendhilfeausschuss Die Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuss der Stadt Erfurt regelt die grundsätzlichen Fragen zum Geschäftsgang des Jugendhilfeausschusses (z. B. Form und Frist der Einladungen, Definitionen von Drucksachen-Arten, Antragsrechte, Mindestinhalte von Niederschriften und die Bildung von Unterausschüssen). Die Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuss wird vom Jugendhilfeausschuss in der Regel in seiner konstituierenden Sitzung beschlossen.
Zur Erfüllung der Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG - SGB VIII) hat die Landeshauptstadt Erfurt das Jugendamt Erfurt errichtet. Das Jugendamt besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes. Diese Satzung regelt die Aufgabenverteilgung zwischen dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes, die Zusammensetzung, die Amtszeit und Grundlegendes über die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses.
Dank an alle, die geholfen haben! Schneereiches Wochenende war Herausforderung für den Winterdienst.