Amtsblatt Jahrgang 2002
Zusammenstellung der Amtsblätter des Jahrgangs 2002
Zusammenstellung der Amtsblätter des Jahrgangs 2002
Mit dem Beschluss des Bau- und Verkehrsausschusses BuV 041/02 wurde auf Grundlage der Satzung über die Erhebung der Straßenausbaubeiträge (SAB) für die o. g. Baumaßnahme ein Abschnitt zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen gebildet.
Mit dem Beschluss des Bau- und Verkehrsausschusses BuV 040/02 wurde auf Grundlage der Satzung über die Erhebung der Straßenausbaubeiträge (SAB) für die o. g. Baumaßnahme ein Abschnitt zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen gebildet.
Mit dem Beschluss des Bau- und Verkehrsausschusses BuV 028/02 wurde auf Grundlage der Satzung über die Erhebung der Straßenausbaubeiträge (SAB) für die o. g. Baumaßnahme ein Abschnitt zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen gebildet.
Ein von der Europäischen Union gefördertes Städteseminar unter Beteiligung der Erfurter Partnerstädte Györ, Kalisz, Mainz und Vilnius.
Gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 15.08.1994, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 19.08.1994, in der Fassung der Neubekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 16.07.1999 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 06.08.1999) wird für die Baumaßnahme grundhafter Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlage „Straße der Jugend“ zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen folgender Abschnitt gebildet:
Gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 15.08.1994, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 19.08.1994, in der Fassung der Neubekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 16.07.1999 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 06.08.1999) wird für die Maßnahme grundhafter Ausbau der Teileinrichtung Gehweg zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen folgender Abschnitt gebildet (siehe Anlage):
Gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 15.08.1994, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 19.08.1994, in der Fassung der Neubekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 16.07.1999 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 06.08.1999) wird für die Maßnahme Erneuerung der Teileinrichtung Gehweg zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen folgender Abschnitt gebildet
Gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 15.08.1994, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 19.08.1994, in der Fassung der Neubekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 16.07.1999 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 06.08.1999) wird für die Maßnahme Erneuerung der Teileinrichtung Gehweg zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen folgender Abschnitt gebildet (siehe Anlage):
Die Stadt Erfurt stiftet einen Preis, der die Bezeichnung ”Förderpreis der Stadt Erfurt für die Entwicklung des Kinder-, Jugend- und Behindertensports in den Erfurter Sportvereinen” trägt. Der Preis wird in Form einer Urkunde und eines Geldbetrages vergeben.