Amtsblatt Nr. 7 vom 20.04.2018
Erfurt – die Blumenstadt mit einer einzigartigen Tradition. Behutsam zurück zur alten Blütenpracht.
Erfurt – die Blumenstadt mit einer einzigartigen Tradition. Behutsam zurück zur alten Blütenpracht.
In die alte Zahnklinik ziehen künftig Studierende ein: Ein Leerstand weniger, ein Vorzeigeobjekt mehr
Im Bedarfsplan Tageseinrichtungen für Kinder/ Tagespflege werden die Einrichtungen und Betreuungsplätze in der Landeshauptstadt Erfurt für den Zeitraum 1. August 2017 bis 31.Juli 2019 ausgewiesen, die zur Erfüllung des Anspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt nach §2 ThürKitaG (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz) erforderlich sind. Der Bedarfsplan wurde am 15.06.2017 vom Stadtrat beschlossen (Beschluss Nr.: 0728/17)
Mit dem Abschluss der Schule ist eine wichtige Etappe geschafft. Spätestens jetzt steht die Frage im Raum, ob eine weiterführende Schule, eine duale Ausbildung, eine Hochschulausbildung oder ein Freiwilligendienst der richtige nächste Schritt ist.
Der vom Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses erarbeitete Entwurf des Kinder- und Jugendförderplanes der Landeshauptstadt Erfurt 2017 bis 2021 liegt bis zum 19.08.2016 öffentlich aus.
Die neue Broschüre „Willkommen sein – Willkommen fühlen um gut anzukommen in Erfurt. Ihre Rechte als Frau in Deutschland“ informiert in den vier Sprachen Deutsch, Englisch, Arabisch und Dari über Rechte der Frauen in Deutschland.
Der Freizeittreff Kerspleben ist eine Einrichtung des Jugendamtes der Stadtverwaltung Erfurt. Er bietet als Lern- oder Rückzugsort bzw. Treffpunkt für Freunde, verschiedene Aktivitäten und Angebote für eine vielfältige sowie sinnvolle Freizeitgestaltung.
Information zur Bedarfsplanung Tageseinrichtungen für Kinder/Tagespflege für den Zeitraum vom 01.08.2015 bis zum 31.07.2017
Der Freizeittreff Mittelhausen ist eine Einrichtung des Jugendamtes der Stadtverwaltung Erfurt. Er bietet als Lern- oder Rückzugsort bzw. Treffpunkt für Freunde, verschiedene Aktivitäten und Angebote für eine vielfältige sowie sinnvolle Freizeitgestaltung.
Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt erlässt gemäß der §§ 35 und 41 ThürVwVfG vom 1.12.2014 (GVBl. S. 685), i. V. m. den §§ 13,14 und 41 ThürSchulG vom 30.4.2003 (GVBl. S. 238), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 31.1.2013 (GVBl. S.22) sowie der im Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt am 13.2.2014 beschlossenen Fortschreibung des Schulnetzplanes der Landeshauptstadt Erfurt für die Schuljahre 2014/15 bis 2018/19 (Beschluss zur DS 2183/13; veröffentlicht und wirksam bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 5 vom 22.3.2014) i. V. m. mit der am 21.10.2015 beschlossenen Änderung zum Schulnetzplan (Beschluss zur DS 1592/15; veröffentlicht und wirksam bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 18 vom 30.10.2015) folgende Allgemeinverfügung: