Erfurter Katzenschutzverordnung: Die wichtigsten Fragen und Antworten
In der Verordnung der Stadt Erfurt nach § 13b des Tierschutzgesetzes, der sogenannten "Katzenschutzverordnung", wird unter anderem festgeschrieben, dass Freigängerkatzen von den Tierhaltern registriert werden müssen und dass fortpflanzungsfähige Katzen keinen freien Auslauf mehr haben dürfen. Diese Vorschriften gelten ab 2. Januar 2017.