Erfurter Katzenschutzverordnung: Die wichtigsten Fragen und Antworten

11.11.2016 06:00

In der Verordnung der Stadt Erfurt nach § 13b des Tierschutzgesetzes, der sogenannten "Katzenschutzverordnung", wird unter anderem festgeschrieben, dass Freigängerkatzen von den Tierhaltern registriert werden müssen und dass fortpflanzungsfähige Katzen keinen freien Auslauf mehr haben dürfen. Diese Vorschriften gelten ab 2. Januar 2017.

Flyer zur Erfurter Katzenschutzverordnung. Zu sehen ist im unteren Bereich eine weiße Katze. Im oberen Bereich ist die Überschrift und die Wort Bild Marke der Stadt Erfurt platziert.

Erfurter Katzenschutzverordnung

Dateigröße: 809.2 kB | Dateityp: pdf | Dokument nicht barrierefrei

Herausgeber: Stadtverwaltung Erfurt
Redaktion: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Die wichtigsten Fragen und Antworten