Vorhaben VH 01/18: Fort- bzw. Neuschreibung des Sportstättenleitplanes /-entwicklungsplanes
Vorhaben-Nr: | VH 01/18 |
Aufnahme-Datum: | 01.06.2018 |
Kategorie: | Stadtentwicklung, Sport |
Betroffenes Stadtgebiet: | gesamtes Stadtgebiet |
Status: | aktuell |
Sportstättenleit- bzw. entwicklungsplanungen (SPEP) sind Fachplanungen in einem örtlich begrenzten Gebiet. Mit diesen Fachplanungen werden für Teile der räumlichen und sozialen Sportinfrastruktur langfristige Prioritäten gesetzt.
Sie erlangen Bedeutung in der kommunalen Entwicklungsplanung durch Einbindung in die Regionalplanung bzw. in die Flächennutzungsplanung.
Neben der Entwicklung der Einwohnerzahl, des Breitensports und der Schulnetzplanung sollen auch demografische Entwicklung, Tourismuskonzepte und regionale Besonderheiten eingebunden werden.
Zielgruppe / Betroffene
Sport treibende Bevölkerung
Betroffenes Gebiet
Gesamtes Erfurter Stadtgebiet
Entscheidungsgrundlagen: Beschluss DS 2832/17 i. V. m. Änderungs- und Ergänzungsanträgen
- Detaillierte Darstellung des Ist-Zustandes über Art, Lage, Größe und Zustand der entsprechenden Sport- und Spielanlagen
- Qualifizierte Aussagen zu den gegenwärtigen Sportangeboten der Vereine und sonstigen Sportanbieter
- Darstellung der prognostizierten Entwicklungen im Sport auf den verschiedenen Ebenen (z. B. Schul-, Breiten-, Leistungs-, Behindertensport)
- Berechnung des Bedarfs bei den entsprechenden Sport- und Spielstättenkategorien für einen mindestens 10 jährigen Prognosezeitraum
- Abschätzung zu den notwendigen finanziellen Mitteln, um das angestrebte Ziel erreichen zu können
- Bilanz (Differenz zwischen Bestand und zukünftigem Bedarf, aufgeschlüsselt auf Sanierung/Modernisierung und Neubau/Ersatzneubau in den einzelnen Kategorien)
- Erarbeitung von Prioritäten, Etappenprogrammen und Zeitleisten für die Umsetzung
- Kooperative Einbindung der Sportvertreter, des Schul- bzw. Hochschulsports, der angrenzenden Gemeinden bzw. Landkreise und sonstiger interessierter Kreise in den Planungsprozess vor Beschlussfassung Weiterleitung an den Zuwendungsgeber mit der Bitte um Stellungnahme